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REGION Nicht mehr als 725.000 Kubikmeter

RP Kassel erteilt K+S befristete Versenkerlaubnis bis Ende 2016

18.12.15 - Befristet bis zum 31. Dezember 2016 hat das Regierungspräsidium Kassel heute der Fortführung der Versenkung als Übergangslösung mit deutlich reduzierten Versenkmengen zugestimmt. Diese befristete Erlaubnis gilt ab sofort. Bis Ende 2016 darf die K+S Kali GmbH insgesamt noch 725 000 Kubikmeter Prozessabwässer aus den Standorten Wintershall und Hattorf nur in Hattorf in den Untergrund versenken.

Die hiermit zugelassene Versenkmenge liegt deutlich unter der Gesamtmenge der letzten Jahrzehnte und auch unter der Versenkmenge des Standorts Hattorf in den vergangenen Jahren. Sie lag von 2011 bis 2015 im Mittel bei 2,9 Mio. Kubikmetern pro Jahr. In den Auflagen zu der Übergangserlaubnis ist ein strenges Überwachungs- und Messregiment vorgegeben. Sie ist jederzeit widerrufbar, und weitergehende Inhalts- und Nebenbestimmungen seitens der Umweltbehörde des Regierungspräsidiums sind jederzeit zulässig.

Ursprünglich hatte das Unternehmen eine Versenkerlaubnis für insgesamt 12 Millionen Kubikmeter bis Dezember 2021 mit maximalen jährlichen Versenkmengen von 3,9 Millionen Kubikmeter pro Jahr beantragt. Diesen Antrag konnte das Regierungspräsidium nicht genehmigen, weil ein sogenanntes numerisches dreidimensionales Grundwassermodell als Bedingung für die Genehmigung derzeit noch keine insgesamt belastbaren Prognoserechnungen über die Ausbreitung des verpressten Salzabwassers im Untergrund ermöglicht.

Deshalb lässt das Regierungspräsidium die Fortführung der Versenkung als Übergangslösung nur für ein Jahr mit deutlich reduzierten Versenkmengen zu. Diese Mengen entsprechen hinsichtlich der enthaltenen Salzfrachten der Größenordnung diffuser Einträge aus dem Versenkgebiet Hattorf in die Werra in den letzten Jahren. Der Zeitraum dieser Erlaubnis ist ausreichend bemessen, um dem Unternehmen die Kalibrierung des 3D-Modells zu ermöglichen, auf dessen Grundlage dann über eine Fortführung der Versenkung entschieden werden kann.

Das Regierungspräsidium befristet die wasserrechtliche Erlaubnis bis zum 31.12.2016, um der Unternehmerin letztmalig die Möglichkeit zur Kalibrierung des 3D-Modells einzuräumen. Dieser Zeitraum genügt nach Auffassung des Behördengutachters zur Kalibrierung des Modells und eine daran anschließende Prüfung. Mit der Befristung der Erlaubnis unterstreicht das Regierungspräsidium die behördliche Forderung nach Kalibrierung des Modells. „Wir werden vor Kalibrierung des 3D-Modells keine weitere Versenkung zulassen“, so Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke.


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