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Der Fuldaer Neurochirurg Dr. Samir Al-Hami: "Ich bin sehr zufrieden." - Fotos: ON-Archiv / Hendrik Urbin / privat

FULDA Landgericht Frankfurt beschließt

Dr. AL-HAMI erwirkt Verfügung gegen Verlag PARZELLER

21.10.16 - "Der erste Schritt ist gemacht. Ich habe mir mein Recht erkämpft und bin sehr zufrieden", sagt der Fuldaer Neurochirurg Dr. Samir Al-Hami (61) am Freitagmorgen zu OSTHESSEN|NEWS. Der anerkannte Wirbelsäulen-Spezialist und Chef der Fachklinik "Neuro-Spine-Center" hat gegen den Verlag Parzeller (Fuldaer Zeitung) eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das hat die 3. Zivilkammer beim Landgericht Frankfurt am Main unter Vorsitz von Richter Dr. Frowin Kurth per Beschluss vom 18.10.2016 mitgeteilt.

Demnach wird dem Verlag Parzeller untersagt, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten oder zu verbreiten, dass:

(1) "Wirbelsäulen-OPs in Osthessen 2014 Neuro-Spine-Center 1698 Eingriffe davon Versteifungen: 491"

(2) "Er kritisierte die hohe Zahl an Wirbelsäulen-OPs und schrieb:"

(3) "Er kritisierte, an der Wirbelsäule werde zu oft operiert."

(4) "Allerdings liegen Al-Hamis Zahlen - 491 im Jahr 2014 - auch in diesem Bereich in Osthessen weit vorn - außer in der Untergruppe der Versteifungen der Lendenwirbelsäule, die er nicht anbietet."

Die Kosten für das Eilverfahren beim Landgericht Frankfurt muss der Verlag Parzeller tragen. Der Streitwert ist auf 40.000 Euro festgesetzt.

Das Neuro-Spine-Center im Fuldaer Münsterfeld.

Der Beschluss vom Landgericht Frankfurt liegt ON vor.

Auf Nachfrage beim Verlag Parzeller hieß es, man kenne den Gerichtsbeschluss nicht. ...

Eskaliert war der öffentliche Streit nach einem Bericht der Fuldaer Zeitung vom 24. September 2016 über einen gerichtlich verhandelten Konflikt zwischen Fuldaer Neurochirurgen. Darin habe das Print-Medium, so Dr. Al-Hami wörtlich, "falsche Fakten" aufgeführt. "Ich sehe mich im Recht und hoffe nun, dass die Fuldaer Zeitung mit ihren Verleumdungen und Denunziationen gegen mich und meine Klinik aufhört." Sollte der Verlag Parzeller Widerspruch gegen den jüngsten Beschuss des Landgerichts einlegen, geht die gerichtliche Auseinandersetzung in die nächste Runde. Dr. Al-Hami sagt dazu: "Aufgeben oder einschüchtern lasse ich mich ganz sicher nicht."

Verlag kennt den Gerichtsbeschluss noch nicht

Dem Verlag Parzeller liegt der Beschluss des Gerichts offensichtlich noch gar nicht vor, obwohl er Dr. Al-Hami bereits am 19. Oktober vom Gericht zuging. Auf Anfrage unserer Redaktion bei der Geschäftsleitung des Parzeller Verlags nach einem Statement zu der gerichtlichen Niederlage erklärte der stellvertretende Chefredakteur Thomas Schafranek, noch keine Kenntnis vom Beschluss des Landgerichts zu haben. Sowohl Verleger Michael Schmitt als auch Geschäftsführer Rudolf Lechner und Chefredakteur Michael Tillmann waren telefonisch nicht erreichbar. Unsere Redaktion bemüht sich aber weiter um eine Stellungnahme des Verlags. Von besonderem Interesse ist natürlich auch, ob Parzeller in diesem Rechtsstreit jetzt Widerspruch gegen die Verfügung einlegen wird.

Parzeller-Geschäftsführer Rudolf Lechner.

Nachtrag der Redaktion (15:40 Uhr): Die O|N-Redaktion hatte mittlerweile Kontakt zu Verlagsgeschäftsführer Rudolf Lechner. Er erklärt: "Einstweilige Verfügungen werden in der Regel innerhalb von wenigen Tagen nach der Antragstellung ohne mündliche Verhandlung erlassen. Das führt dazu, dass der Antragsgegner in diesem Stadium keinerlei Möglichkeit hat, sich zu wehren. Daher ist es durchaus nicht selten, dass es bei einer einstweiligen Verfügung zu einem solchen Ergebnis kommt. Wir sind daher nicht überrascht davon und werden die notwendigen Schritte einleiten."

Nachtrag der Redaktion (15:51 Uhr): O|N hatte auch bei Al-Hamis Rechtsanwalt Dr. Severin Müller-Riemenschneider (Media Kanzlei) aus Frankfurt nach einem Statement gefragt. Er sagt zur gerichtlichen Entscheidung: "Die Meinungsfreiheit findet ihren Grenzen dort, wo durch selektive Informationsvermittlung ein unwahrer Eindruck beim Leser hervorgerufen werden soll. In dem Bericht war dies meines Erachtens der Fall, da Herr Dr. Al Hami irreführend als widersprüchlich dargestellt wurde und die Aussagen bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung unzutreffend waren. Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt hat zu Recht den Parzeller Verlag verurteilt, die streitgegenständlichen Äußerungen künftig zu unterlassen." (Carla Ihle-Becker / Christian P. Stadtfeld) +++


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