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- Fotos: Julius Böhm

EBERBURG "Ich habe einen Fehler gemacht"

Mit 1,8 Promille zum tödlichen Unfall: Bestatter (39) verurteilt

24.02.16 - Andreas K. (39) aus Gersfeld war eigentlich mit Freunden auf einem feuchtfröhlichen Dorffest unterwegs, als am Abend ein Notruf bei ihm einging. "Wir haben hier einen tödlichen Unfall bei Ebersburg - können Sie kommen?", hieß es von der Polizei. Der 39-Jährige ist selbstständiger Bestatter. Trotz seines Konsums einer ganzen Menge alkoholischer Getränke über den Nachmittag verteilt, fuhr er zum Unfallort. Die Polizei wurde auf seinen Alkoholpegel aufmerksam. Vor dem Amtsgericht Fulda wurde er nun - knapp vier Monate nach dem Vergehen - zu einer Geldstraße von 1.800 Euro und einer neunmonatigen Führerscheinsperre verurteilt.

Aufgefallen war Andreas K., als er mit dem Leichenwagen erst an der Unfallstelle vorbeirauschte und den Wagen dann ungestüm wendete. Sein Verhalten veranlasste schließlich die Polizei, seinen Alkoholwert zu kontrollieren. Die spätere Blutentnahme ergab einen Wert von 1,85 Promille Alkohol im Blut. Sofort wurde der Führerschein eingezogen.

Verteidiger Rudolf Karras wollte die Tat und den Alkoholwert gar nicht erst bestreiten, erinnerte jedoch daran, dass der Angeklagte nicht aus Spaß an der Freude das Auto bestiegen hatte, sondern zu einem Notfall unterwegs war. "Er ist hier im ländlichen Raum der einzige Bestatter. Er geriet in eine Kollision der Pflichten, wusste nicht, was er tun sollte und entschied sich schließlich falsch", beschrieb Karras das Szenario. Weil K. jedoch beruflich auf den Führerschein angewiesen sei, forderte er eine schnellstmögliche Aufhebung der Führerscheinsperre,"damit er seine Arbeit wieder aufnehmen kann."

Andreas K. entschuldigte sich für seine Tat: "Es war ein Fehler. Es wird nicht wieder vorkommen - ich habe daraus gelernt." In den letzten Monaten besuchte er Gruppensitzungen der Diakonie zur Alkoholprävention. Deshalb wich Oberamtsanwältin Monika Burkhard auch von ihrer ursprünglichen Forderung von zehn Monaten Fahrverbot ab und plädierte dafür, dem 39-Jährigen einen Monat davon zu erlassen. Richter Christoph Mangelsdorf verurteilte den 39-Jährigen wegen Trunkenheit am Steuer schließlich zu 30 Tagessätzen á 60 Euro und weiteren fünf Monaten Fahrverbot - seit knapp vier Monaten ist der Führerschein bereits eingezogen. (Julius Böhm) +++


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