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01.12.08 - REGION

Änderung im Personenstandsrecht - Standesamtsunterlagen werden zugänglich

Am 1. Januar 2009 tritt das "Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts" in Kraft ("osthessen-news" berichtete: http://www.osthessen-news.de/beitrag.php?id=1158445 ). Mit der Novellierung des Personenstandsrecht zum 1. Januar 2009 stehen Standesämter und Archive vor einer neuen und großen Herausforderung: Weite Teile der in den Standesämtern liegenden Unterlagen werden zur Freude vieler Wissenschaftler und Familienforscher Archivgut und damit für historische Forschungsarbeiten zugänglich. Dieser gewaltige Schritt erfordert bei Standesämtern und Archiven in kürzester Frist neue Arbeitsweisen und Arbeitsabläufe. Dies teilen der Bundesverband der deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. (BDS) und der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. (VdA) in einer gemeinsamen Presserklärung mit.

Ziel ist es, die Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Archivgut künftig im Archiv nutzen zu lassen. Angesichts der ungeheuren Mengen dieses Materials, das an die Archive zu übergeben ist, werden auch die Standesämter für eine Übergangszeit diese Aufgabe übernehmen. In den verschiedenen Bundesländern wird es unterschiedliche Ausgestaltungen geben; zum größten Teil werden die Unterlagen an Kommunalarchive abgegeben, teilweise aber auch an staatliche Archive. BDS und VdA haben sich daher darauf verständigt, diese Aufgabe Hand in Hand anzugehen, heißt es weiter. Um die ab 1.1.2009 zugänglichen Unterlagen schnellstmöglich der allgemeinen Nutzung zuzuführen, werden beide Verbände in engem Kontakt die erforderlichen Informationen austauschen und ihre Mitglieder über Merkblätter und Fortbildungsmaßnahmen auf diese neue Aufgabe vorbereiten. Wesentliche Informationen werden auf den Websites der beiden Verbände abrufbar sein. Wegen der vielfältigen Auswirkungen der neuen rechtlichen Regelungen soll der enge Kontakt und die Zusammenarbeit zwischen Standesbeamten und Archivaren auch künftig weitergeführt werden. Zur Umsetzung des neuen Personenstandsrechts ist es nach Auffassung des VdA erforderlich, dass möglichst viele Kommunen, die trotz archivgesetzlicher Vorgaben noch kein professionell betreutes Archiv unterhalten, ein solches nun einrichten. +++

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