BERLIN/WIESBADEN - 27.09.2024
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Ja zu hessischem Gesetzentwurf: Datenschutz darf kein Täterschutz sein!

Der Bundesrat hat am Freitag einem hessischen Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen zugestimmt. "Das Internet ist ein Tatort, und die IP-Adresse oftmals die einzige Spur zum Täter", sagte Ministerpräsident Rhein im Anschluss an die Bundesratssitzung. "Kinderpornografie und Kindesmissbrauch gehören zu den schlimmsten und abstoßendsten Straftaten. Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Oktober 2022 mussten mehr als 38.000 Fälle eingestellt werden, weil es ohne IP-Adressspeicherung keinen Ermittlungsansatz gab. Das ist unerträglich. Datenschutz darf kein Täterschutz sein. Ich begrüße es deshalb sehr, dass der Bundesrat unserem hessischen Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen zugestimmt hat", sagte Rhein. Die Initiative wird nun in den Bundestag eingebracht und dort beraten.

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