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Urteil im Prozess wg. BASF-Explosion mit 5 Toten und 500 Mio Euro Schaden
29.08.19 - Zwei verheerende Gas-Explosionen mit mehreren Toten und vielen Verletzten innerhalb von zwei Jahren in Ludwigshafen haben viele Menschen erschüttert und in Unruhe versetzt. Das erste der beiden Unglücke im Stadtteil Edigheim passierte im Oktober 2014 bei Baggerarbeiten an einer Hochdruck-Gasleitung. Es kam zu einer Gas-Explosion mit einer über 100 Meter hohen Flammensäule, zwei Arbeiter starben und über 30 wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt. Dieses Unglück hatte auch in Eiterfeld (Kreis Fulda) beim Familienunternehmen Giebel-Bau große Betroffenheit ausgelöst, weil zwei ihrer Mitarbeiter, die auf der dortigen Baustelle beschäftigt waren, dabei ums Leben gekommen waren. Vier weitere Männer wurden teilweise erheblich verletzt. Auch Anwohner und Passanten im Umkreis bis zu 300 Metern erlitten Verletzungen, Gebäude und Fahrzeuge wurden beschädigt.
Wie sich bei Untersuchungen zur Unglücksursache herausstellte, hatte eine Spundwand die Gasleitungen perforiert und das austretende Gas hatte die Explosion verursacht. Doch zusätzlich kam heraus, dass die Wand der explodierten Gaspipeline an dem beschädigten Rohrabschnitt durch Korrosion stellenweise weniger als einen Millimeter dick gewesen sei. Ursprünglich sei diese Wand 8,8 Millimeter dick gewesen. Gegen zwei verantwortliche Mitarbeiter der Gasbetreiberin sowie den Bauleiter und den Polier der Baufirma wurde wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, der fahrlässigen Brandstiftung und der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt. Wie der zuständige Oberstaatsanwalt Heribert Ströber heute auf O|N-Anfrage mitteilt, gibt es in diesem Fall noch kein Urteil. In aufwendigen Sachgutachten sollten die technischen Gegebenheiten und die Frage geprüft werden, ob Verantwortliche der Pipeline-Betreiberin und einer Baufirma fahrlässig ihre Pflichten vernachlässigt hatten.
Im Oktober 2016 noch größere Explosion bei BASF
Fast auf den Tag genau zwei Jahre später hatte eine zweite noch größere Explosion bei BASF in Ludwigshafen im Oktober 2016 fünf Menschen getötet, 44 weitere wurden verletzt. Der Sachschaden und die Folgeschäden sollen sich auf mindestens 500 Millionen Euro belaufen.
In diesem sogenannten "BASF-Strafverfahren" gegen einen 63-jährigen Mann aus Mannheim hat die 3. Strafkammer des Landgerichts Frankenthal den Angeklagten jetzt wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung bei Geldauflage verurteilt. Das teilt das Landgericht im pfälzischen Frankenthal in einer Pressemeldung mit. Der Angeklagte hatte nach Überzeugung der Kammer am 17.10.2016 fahrlässig mehrere Explosionen auf dem Gelände der BASF SE in Ludwigshafen verursacht, indem er aus Unachtsamkeit anstelle des vorgesehenen Rohres eine gasführende Leitung mit einem Trennschleifer anschnitt. Der Angeklagte war als Leiharbeiter für ein Subunternehmen im Hafengelände tätig und zuvor rund zehn Jahre zuverlässig tätig gewesen. Infolge der durch das Anschneiden der Leitung ausgelösten Explosionen wurden fünf Menschen getötet. Weitere Personen erlitten - teils schwere - Verletzungen. Auch der Angeklagte wurde schwer verletzt.
In dem umfangreichen Verfahren waren neun Sachverständige und 28 Zeugen gehört worden. Die Akten des Verfahrens umfassten mehr als 11.000 Seiten. Die Schwierigkeit des Strafverfahrens bestand in der technischen Aufklärung und Rekonstruktion der Vorgänge. Zu klären war außerdem, ob und inwiefern mögliches Fehlverhalten Dritter für das Unglück verantwortlich war. Nach Auffassung der Kammer wären insofern weitergehende Sicherheitsmaßnahmen möglich und erforderlich gewesen. Die Kammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch, die Vertreter der sechs Nebenkläger Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert.
Wann der Prozess um die Gas-Explosion von 2014 ihren gerichtlichen Abschluss findet, steht derzeit noch nicht fest. Wir berichten, sobald die Urteilsverkündung stattgefunden hat. (Carla Ihle-Becker)+++