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Stehen ihrem Niederaulaer Amtskollegen Thomas Rohrbach bei (v.li.): die Bürgermeister Andre Stenda (Hohenroda), Timo Heusner (Philippsthal), Alexander Wirth (Wildeck), Ralf Hilmes (Nentershausen), Haunetals Erster Beigeordneter Wolfgang Schmitt und Christian Grunwald (Rotenburg). - Archivfoto: Stefanie Harth

NIEDERAULA "Einmischen ist bedenklich"

Listenverbindung kritisiert Missachtung der Bürgermeister im Landkreis

11.03.20 - Der von der Niederaulaer Gemeindevertretung mehrheitlich auf den Weg gebrachte Erlass einer Rückzahlungssatzung für bisher erhobene Straßenausbaubeiträge erhitzt weiterhin die Gemüter. Mit der gemeinsamen Stellungnahme der Bürgermeister aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg kann sich die Niederaulaer Listenverbindung (BLN, CDU und Grüne) ganz und gar nicht anfreunden. Das Statement, welches vom Vorsitzenden der Listenverbindung, Gerhard Eckstein, verschickt wurde, in puncto Rückzahlungssatzung im Wortlaut:

"In der Gemeindevertretersitzung am 1. November 2019 wurde die bestehende Straßenbeitragssatzung zum 1. Januar 2020 aufgehoben. Gleichzeitig wurde der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) beauftragt, eine Rückzahlungssatzung zu erarbeiten. In Anlehnung an die Rückzahlungssatzung der Stadt Reichenbach in Sachsen wurde diese auf Empfehlung des HFA am 28. Februar 2020 in der Gemeindevertretersitzung mehrheitlich beschlossen. Laut Hessischer Gemeindeordnung können im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft durch Satzungen geregelt werden. Dies wollen wir nutzen und wieder für mehr Gerechtigkeit und für die Herstellung des Dorffriedens in Niederaula sorgen.

Eine Rückzahlung soll auch nur dann erfolgen, wenn der finanzielle Spielraum der Gemeinde dies auch zulässt und die Rückzahlung soll auf Antrag und nach Reihenfolge der jeweils zuerst geleisteten Beiträge schrittweise erfolgen. Zudem ist die finanzielle Situation der Gemeinde so gut wie seit langem nicht mehr. Anlässlich einer Kassenprüfung des Rechnungsprüfungsamtes hatte die Gemeinde am 24. Juni 2019 liquide Mittel in Höhe von 8,1 Millionen Euro und Rücklagen in Höhe von 6,3 Millionen Euro. Auch dies wurde von der Gemeindevertretung mit in die Überlegungen eines Erlasses einer Rückzahlungssatzung einbezogen.

Trotz all dieser positiven finanziellen Rahmenbedingungen und um eine Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger zu beseitigen, halten die Bürgermeister im Landkreis Hersfeld-Rotenburg den Erlass einer Rückzahlungssatzung für höchst umstritten und rechtswidrig. Da der Erlass einer Rückzahlungssatzung bisher einmalig in Hessen ist, wird diese Meinung von Fachanwälten für Kommunalrecht nicht geteilt. Ähnlich wie die beiden Juristen, Herr Regierungspräsident Klüber und Herr Landrat Dr. Koch, befürworten auch sie den Erlass einer Rückzahlungssatzung durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit prüfen zu lassen. Wenn es unterschiedliche Rechtsansichten gibt, wie das hier der Fall ist, dann trägt man diese unterschiedlichen rechtlichen Sichtweisen vor den zuständigen Gerichten aus. Dies sollten auch die Herren Bürgermeister wissen und nicht schon voreilig Rechtsauskünfte erteilen.

Im Übrigen ist es bedenklich, wenn Bürgermeister beginnen, sich in die Entscheidungen des obersten Organs anderer Städte und Gemeinden, der Stadtverordnetenversammlung beziehungsweise Gemeindevertretungen einzumischen. Dies ist nicht nur unangebracht, sondern zugleich eine Missachtung der Entscheidungskompetenzen der in den Gemeinden und Städte gewählten Mandatsträger. Insoweit sollten sich die nicht betroffenen Amtskollegen unseres Bürgermeisters mit öffentlichen Unterstützer-Erklärungen zurückhalten. Letztlich tragen sie mit dieser Presseerklärung keineswegs zur Sachlichkeit bei." (pm) +++


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