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Umweltschützer protestieren mit Schildern vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Bau der Autobahn 49. Das Gericht verhandelt am selben Tag mehrere Klagen gegen die Planungen für ein Teilstück der Autobahn in Mittelhessen. Geklagt haben der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Hessen sowie mehrere Privatpersonen. - Bildnachweis:picture alliance/Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

REGION VB Bau der A49 kann weitergehen

Nach erfolgloser Klage: Wer jetzt als Sieger vom Feld geht

25.06.20 - Freude auf der einen, Enttäuschung auf der anderen Seite: der Bau der A49 kann wie geplant weitergehen. Umweltschützer sind gefrustet. Diese hatten nämlich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums des Landes Hessen für den Neubau der A49 zwischen Stadtallendorf und Gemünden (Felda) vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig geklagt. Das Gericht lehnte am Dienstag die Klage ab. 

Auch wenn das Gericht das Planfeststellungsverfahren hinsichtlich der wasserrechtlichen Prüfung als fehlerhaft beurteilte, wurde die Klage des BUNDs nach einer langen Verhandlung abgewiesen. "Das Planfeststellungsverfahren enthält zwar umfangreiche Untersuchungen, insbesondere zur Straßenentwässerung und zum Trinkwasserschutz. Es fehlt aber eine Prüfung anhand der speziellen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie. Dieser Fehler führt jedoch nicht dazu, dass der bestandskräftige und durch das Bundesverwaltungsgericht seinerzeit rechtskräftig bestätigte Beschluss nunmehr wieder infrage gestellt werden müsste", erklärte das Gericht das Urteil. 

Die Umweltschützer fordern: "Wald statt Asphalt" Archivfoto: O|N

"Insbesondere ist eine Aussetzung seiner Vollziehung zur Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nicht erforderlich. Denn die flexiblen Regeln des deutschen Wasserhaushaltsgesetzes bieten ausreichende Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass das Vorhaben nicht dauerhaft im Widerspruch zu den wasserrechtlichen Vorgaben des Unionsrechts stehen. Gegebenenfalls können erforderliche Schutzmaßnahmen nachträglich angeordnet und die rechtlich selbständigen wasserrechtlichen Erlaubnisse angepasst oder sogar widerrufen werden", so das Gericht in der Urteilsverkündung weiter. 

Der BUND äußerte sich noch am Dienstagabend in einer Presseerklärung zu dem Urteil: "Wir sind tief enttäuscht!" Die Mitglieder fordern nun von der Landesregierung ein Moratorium beim Straßenbau. "Die A 49 darf nicht gebaut werden. Denn Baurecht ist keine Baupflicht! Die Landesregierung sollte sich bei der Bundesregierung und gegenüber den anderen Bundesländern für ein Moratorium beim Straßenneubau und eine Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans einsetzen", so Jörg Nitsch vom BUND.

"Jetzt gehts weiter!"

MdL Michael Ruhl Foto: CDU-Fraktion Hessen

Der Weiterbau der A 49 wird von der Vogelsberger CDU und der Bevölkerung schon lange ...Archivfoto: Apel

Die Umweltschützer finden das Urteil ernüchternd - doch auf der anderen Seite freuen sich viele Politiker, dass der Bau nun weitergehen kann. So auch MdL Michael Ruhl (CDU): "Der Weiterbau der A 49 ist eines der zentralen Verkehrsprojekte in Mittelhessen. Wir als CDU begrüßen daher ganz klar, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Umweltverbandes BUND dagegen abgewiesen hat", erklärt er. Er sieht vor allem bei den Anwohnern der Bundesstraßen B2 und B254 durch den Bau der A49 eine erhebliche Entlastung von Lärm und Abgasen des Schwerlastverkehrs. Jetzt solle endlich mit den bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen werden. Denn durch den Bau "erhält die Region insgesamt zudem einen wichtigen Lückenschluss. Das ist für die Pendler und den Tourismus, aber auch für die vielen Betriebe und Unternehmen in Mittelhessen eine wichtige Perspektive". 

"Wir rufen die Demonstranten, auch die aus dem Vogelsberg, auf, die rechtsstaatlichen Entscheidungen von Volksvertretungen, Behörden und vom höchsten deutschen Verwaltungsgericht endlich anzuerkennen", betont erster Kreisbeigeorndeter Dr. Jens Mischak gemeinsam mit Michael Ruhl. "Im Hinblick auf die illegale Waldbesetzung stehen wir in Kontakt mit Polizei und DEGES. Es gelte vonseiten der Unteren Bauaufsicht, nun gemeinsam mit den weiteren Behörden zu prüfen, wie weiter vorgegangen wird. Auch seitens der Eigentümer des Waldes gibt es bereits die klare Aufforderung, dass der Wald zu räumen ist", sagt Mischak.

Landrat Manfred Görig

Der Meinung schließt sich auch Landrat Manfred Görig an: "Über den Ausbau der A49 wird seit nahezu 40 Jahren diskutiert. Jetzt ist es an der Zeit, das Projekt umzusetzen, mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Leipzig ist eine wichtige Hürde genommen worden", sagt Landrat Manfred Görig (SPD) auf Nachfrage von O|N. Er verweist darauf, dass sich die Region, die Wirtschaft und der Vogelsberger Kreistag in der Vergangenheit klar positioniert und den Bau der A49 gefordert haben. Zum einen ist die Autobahn wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung des nördlichen und östlichen Vogelsbergkreises, zum anderen sorgt sie für Entlastung auf den stark befahrenen Zubringer-Straßen zum jetzigen Autobahnende. Die Menschen an den Bundesstraßen leiden seit Jahren unter dem immensen Verkehrsaufkommen in den Dörfern und fordern auf den Lückenschluss, so Landrat Manfred Görig.

Auch Antrifttals Bürgermeister Dietmar Krist sieht das Urteil des Gerichts positiv: "Jetzt gehts weiter. Gut, dass jetzt durchgebaut wird und die Autobahn nicht irgendwo endet und der Verkehr durch unsere Dörfer geht", schreibt er. 

Auch der Bundestagsabgeordnete Michael Brand (CDU) äußerte sich zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes: "Das differenzierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bedeutet eine Bestätigung der umsichtigen und sorgfältigen Planung für den Weiterbau der A 49. Nun kann mit dem Bau begonnen werden, wobei auch die Umweltaspekte hinreichend berücksichtigt werden. Diese Entscheidung sollte nun auch für alle Anlass sein, die notwendige Entlastung der Dörfer und Städte vom Durchgangsverkehr, mitsamt der Umweltbelastungen für Mensch und Natur zu begrüßen."

Wenn insbesondere beim wichtigen Thema Wasserschutz laut Gericht alle wichtigen Maßnahmen möglich seien, dann sei dies Anlass zu Optimismus und Zustimmung, so Brand weiter: "Immer nur dagegen sein, wenn es um die Chancen von Menschen und deren Zukunft geht, ist dann auch eindeutig zu wenig. Der große Teil der Bevölkerung jedenfalls ist froh, dass durch diese wichtige Baumaßnahme der A 49 die Gefahr abgewendet werden kann, dass ganze Landstriche einfach abgehängt werden", erklärt der Bundestagsabgeordnete zum Schluss seiner Stellungnahme.

Hintergrund:

Durch den Bau der Autobahn 49 soll eine Verbindung zwischen Kassel und Gießen geschaffen werden. Der Streckenabschnitt im Norden ist bereits seit vielen Jahren unter Verkehr, ein weiterer Abschnitt befindet sich im Bau und die letzten beiden Abschnitte müssen noch realisiert werden. Der Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Streckenabschnitt mit dem Anschluss an die A 5 am Dreieck Ohmtal wurde am 30. Mai 2012 erlassen. (Luisa Diegel) +++


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