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Sonnenstudios dürfen in Hessen während des Lockdowns geöffnet bleiben. - Fotos: Stefanie Harth

BAD HERSFELD Lockdown-Regeln stiften Verwirrung

Braungebrannt unterm Weihnachtsbaum: Sonnenstudios dürfen öffnen

18.12.20 - Während diejenigen, die vor dem Lockdown keinen Friseurtermin mehr ergattern konnten, die Weihnachtsfeiertage ohne Festtagsfrisur überstehen müssen, dürfen hessische Solarium-Fans braungebrannt unterm Tannenbaum sitzen. Sonnenstudios dürfen während des Lockdowns – sofern die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden – geöffnet bleiben.

Das geht aus der "Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie" der Landesregierung hervor.

Keine körpernahe Dienstleistung


Im My Sun“-Sonnenstudios am Bad Hersfelder Marktplatz steht reichlich Desinfektionsmittel ...

Dass Solarien nicht ihre Pforten schließen müssen, hat unter den OSTHESSEN|NEWS-Lesern reichlich Verwirrung gestiftet. Unsere Redaktion haben etliche Leser-Anfragen erreicht. Aus diesem Grund hat O|N nachgehakt. "Ja, es ist richtig, dass wir derzeit geöffnet haben", berichtet Jörg Fennel, Inhaber des "My Sun"-Sonnenstudios am Bad Hersfelder Marktplatz. "Ich wusste bis Dienstagabend auch nicht, dass wir öffnen dürfen – das kam für mich ein bisschen überraschend. Beim ersten Lockdown im Frühjahr mussten wir noch für sechs Wochen lang dicht machen."

Wie der Sonnenstudio-Inhaber erläutert, handle es sich bei Sonnenstudios um keine körpernahe Dienstleistung. "Freilich achten wir akribisch darauf, dass die sogenannten AHACL-Regeln eingehalten werden." Zudem sei der Wartebereich gesperrt, ein Theken-Spuckschutz installiert und es stehe reichlich Desinfektionsmittel bereit. "Nach jeder Nutzung desinfizieren wir die Geräte und Kabine zu 150 Prozent", sagt Jörg Fennel.

"Sonniger Ausgleich im Corona-Alltag"


Laut Inhaber wird das Angebot der Sonnenstudios aktuell sehr gut angenommen. "Wir bieten in Zeiten von Corona einen sonnigen Ausgleich zum Alltag", meint Fennel. Übrigens: Während des Sonnenbads darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden.

Mehr Infos unter: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/geschaefte-dienstleistungen-und-handwerk/geschaefte-und-maerkte. (sh) +++


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