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Urteil verzögert sich weiter: Müssen die drei Kinder jetzt vor Gericht aussagen?
06.02.21 - Schon vor Weihnachten hätte im Alsfelder Mordprozess das Urteil fallen sollen. Zwei Monate später ist die Beweisaufnahme der fünften Strafkammer am Gießener Landgericht noch immer nicht abgeschlossen. Am Freitag wurde der Prozess nach wenigen Minuten auf Ende Februar vertagt. Grund: Der Verteidiger stimmte der Verlesung von Protokollen nicht zu, die Video-Aussagen der Kinder des Opfers nach der Tat beinhalteten.
Am 3. Mai 2020 spielten sich in der Alsfelder Obergasse in einem Mehrfamilienhaus schreckliche Szenen ab: Der syrische Angeklagte I. soll seine Ehefrau mit einem Gipserbeil getötet haben. Mindestens neunmal soll er auf den Kopf der Frau eingeschlagen haben. Die 36-Jährige erlag noch am selben Abend ihren Verletzungen, während der Angeklagte mit den drei gemeinsamen Kindern Richtung Bayern auf der Flucht war. Dort hielten ihn Polizeibeamte auf und nahmen ihn fest (OSTHESSEN|NEWS berichtete ausführlich).
Mehr Erkenntnisse über Minuten vor der Tat
Seitdem sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft und wartet auf sein Urteil. Doch das wurde auch am Freitag nicht gefällt.Denn die Strafkammer hatte am Morgen in Erwägung gezogen, die drei gemeinsamen Kinder zu befragen, die die Tat im vergangenen Jahr mitansehen mussten. Richterin Regine Enders-Kunze erhoffte sich daraus Erkenntnisse über die Minuten und Sekunden vor der eigentlichen Tat. Die Kammer hoffte nämlich, dass sich der Angeklagte im Laufe des Prozesses doch noch zum Tatgeschehen äußert. Denn über seinen Anwalt ließ er bereits in den Prozesstagen zuvor verlauten, keine Aussage dazu machen zu wollen. Lediglich zu Prozessbeginn hatte er das äußere Tatgeschehen eingeräumt - also die Schläge auf den Kopf mit dem Gipserbeil.
"Kinder sind traumatisiert"
Das Jugendamt, welches als Nebenkläger auftritt, äußerte sich zu einer möglichen Vernehmung der Kinder: "Sie sind immer noch traumatisiert. Ihr Zustand lässt derzeit keine Befragung zu." Alle drei Kinder seien in Therapie, eine Befragung vor Gericht sei für sie massiv schädlich. Deshalb rate man davor ab.Ein ärztliches Attest über den Zustand der Kinder soll nun klären, ob die drei Ende Februar vor Gericht aussagen müssen. "Deshalb kommen wir hier jetzt nicht weiter", so Enders-Kunze, die die Verhandlung deshalb vertagen musste. (ld) +++