Archiv
Die Lage im Gastgewerbe ist besorgniserregend. - Foto: NGG-Region Rhein-Main

REGION VB 126 Betriebe im Vogelsberg in Kurzarbeit

Besorgniserregende Lage im Gastgewerbe: Mindest-Kurzarbeitergeld gefordert

Weitere Infos unter: https://www.ngg.net/mindest-kug

11.02.21 - Seit Mittwochabend wissen wir: Der Lockdown geht bundesweit mindestens bis zum 7. März weiter. Die Lage im Einzelhandel, aber auch bei Restaurants, Cafés und Hotels verschärft sich weiter. Deshalb fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) nun die Einführung eines Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1.200 Euro im Monat, um auf die Notlage im Gewerbe aufmerksam zu machen. 

Im Vogelsbergkreis haben 126 gastgewerbliche Betriebe im Frühjahr vergangenen Jahres Kurzarbeit anmeldeten. "Das sind 73 Prozent aller Betriebe der Branche im Landkreis", heißt es in ihrer Pressemitteilung. Die Zahl der Köche, Kellner und Hotelfachleute in Kurzarbeit stieg im April 2020 auf 572. Das gehe aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit hervor. Nach Angaben des Ifo-Instituts seien im Januar 2021 bundesweit 56 Prozent aller Beschäftigten des Gastgewerbes in Kurzarbeit gewesen.

Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft habe die Quote bei lediglich 7,8 Prozent gelegen.

"Im Unterschied zu anderen Branchen dauert der derzeitige Lockdown für die Gastronomie und Hotellerie immerhin schon seit Anfang November. Die Beschäftigten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen sollen. Ihre letzten Reserven sind längst aufgebraucht. Und es könnten noch Monate vergehen, bis Hotels und Gaststätten wieder öffnen", sagt Andreas Kampmann, Geschäftsführer der NGG-Region Nord-Mittelhessen. "Wegen ohnehin niedriger Löhne und fehlender Trinkgelder spitzt sich die Lage der Beschäftigten auch im Vogelsbergkreis dramatisch zu. Ohne schnelle und unbürokratische Hilfe drohen den Menschen existentielle Probleme", betont Kampmann.

Zusammen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft hat die NGG deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Koalitionsspitzen in einem offenen Brief aufgefordert, ein branchenübergreifendes Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1.200 Euro pro Monat einzuführen. Am 11. Februar debattiert auch der Deutsche Bundestag über das Thema. Außerdem haben ver.di und die NGG eine Online-Petition zum Mindest-Kurzarbeitergeld gestartet. 

"Wenn die Politik Unternehmen mit enormen Steuermitteln unterstützt, um eine Pleitewelle zu verhindern, dann muss auch genug Geld für die da sein, die jetzt jeden Cent zweimal umdrehen müssen", sagt Andreas Kampmann. Gerade in kleineren Pensionen und Gaststätten in der Region verdienten viele Beschäftigte kaum mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Eine Kellnerin, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, komme im ersten Bezugsmonat auf nur 728 Euro Kurzarbeitergeld (ledig, ohne Kinder, Kirchensteuer), so die NGG. Selbst nach der Erhöhung auf 80 Prozent des Einkommens, wie sie nach sieben Monaten Kurzarbeit greift, blieben nur 971 Euro im Monat. (pm) +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön