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Die Zuse-Scheune in Bad Hersfeld wird abgerissen. - Archivfotos: O|N / Gerhard Manns

BAD HERSFELD Rechtsstreit ist beendet!

Zuse-Scheune wird abgerissen: Stadt legt keine Berufung ein

14.04.21 - Und jetzt hat wirklich das letzte Stündlein der Zuse-Scheune geschlagen: Die Stadt Bad Hersfeld wird keine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Kassel einlegen, das dem Antrag der ISB Projekt GmbH auf Abriss der Remise an der Wehneberger Straße stattgegeben und sich damit der Sichtweise des Investors angeschlossen hatte (OSTHESSEN|NEWS berichtete). Darauf hat sich der Magistrat mehrheitlich geeinigt.

Die Fronten zwischen dem Bauherrn der benachbarten Wohnanlage, der sich zwar verpflichtet hatte, den historischen Fachwerkbau zu erhalten, später aber wegen der hohen Schadstoffbelastung den Abriss beantragt hatte, und der Stadt Bad Hersfeld waren seit Jahren verhärtet.

Magistrat hat gesprochen

Das hat der Magistrat der Stadt in seiner jüngsten Sitzung nach intensiver Diskussion ...

"Die Kreisstadt Bad Hersfeld wird keine weiteren rechtlichen Schritte gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Kassel zum Abriss der sogenannten Zuse-Scheune unternehmen", teilt die Festspielstadt nun mit. "Das hat der Magistrat der Stadt in seiner jüngsten Sitzung nach intensiver Diskussion entschieden. Damit ist der Rechtsstreit der Stadt mit dem Investor und Grundstückeigentümer beendet."

Hauptargument für die Magistratsmitglieder sei die Aussicht gewesen, dass ein weiteres ergebnisoffenes Gerichtsverfahren die städtebaulich unbefriedigende Situation am Stadtring über Jahre hinaus unverändert lassen würde. Der Investor sei in seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht dagegen vorgegangen, dass die Stadt seinem Wunsch nach Abriss nicht nachgekommen sei. Das Gericht sei in seinem Urteil im März zu der Einschätzung gelangt, dass das Gebäude nicht mehr denkmalwürdig sei und die Stadt einen Abriss genehmigen müsse.

Investor muss Abriss bezahlen

Absolut baufällig ist die alte Remise an der Wehneberger Straße.

"Unstrittig ist, dass der Abbruch des Gebäudes durch den Eigentümer auf eigene Kosten durchgeführt wird. Zur zukünftigen Gestaltung der verbleibenden Fläche werden jetzt Gespräche von Magistrat und Bauverwaltung mit dem Grundstückseigentümer geführt. Einen ersten Informationsaustausch hatte es schon am gestrigen Abend gegeben, in dem der Investor der Stadt sein Entgegenkommen bei der Lösung signalisierte", heißt es seitens der Lullusstadt.

"Mit dem Gerichtsurteil war ich verständlicherweise unzufrieden. Aber dies akzeptiere ich natürlich genauso wie die Entscheidung des Magistrates", sagt Bürgermeister Thomas Fehling. "Unter dem Strich bleibt für mich aber die sehr bittere Enttäuschung, dass durch die Entwicklung der letzten Jahre einem verdienten Einwohner unserer Stadt - Konrad Zuse, einem Pionier mit Weltruhm – hier nun ein angemessenes Andenken verwehrt bleibt." (pm/sh) +++


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