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Bei einem Taner-Einsatz wird ein Täter durch Elektrische Impulse außer Gefecht gesetzt - Archivbild: Polizei Hessen

WIESBADEN 15 Auslösungen in diesem Jahr

Taser-Einsatz bei der Polizei: "Sinnvolle Ergänzung der Ausrüstung"

29.12.22 - Die hessische Polizei nutzt seit 2019 Distanz-Elektroimpulsgeräte (DEIG), sogenannte Taser, im Einsatz. Landesweit ist jedes der sieben Polizeipräsidien aktuell mit mindestens jeweils fünf Geräten ausgestattet. Die Hessische Polizei verfügt seit diesem Jahr über 73 DEIG des Typs "Taser X 2" (2021: 43 DEIG) der Firma Axon welche von rund 250 speziell ausgebildeten Beamtinnen und Beamten in besonderen Einsatzlagen eingesetzt werden können.

Nachdem der Taser im vergangenen Jahr 2021 landesweit bei insgesamt 42 Fällen zum Einsatz kam (25 Androhungen, 20 Auslösungen), kam es im Jahr 2022 bisher zu 21 Androhungen und 15 Auslösungen.

Das hessische Innenministerium erklärte auf Anfrage von OSTHESSEN|NEWS: Der Einsatz des Tasers ist für Situationen vorgesehen, in denen Widerstands- und Angriffshandlungen zu erwarten sind und in denen andere polizeiliche Zwangsmittel aus Gründen der Verhältnismäßigkeit entweder nicht in Betracht kommen oder bereits erfolglos angewandt wurden. Jede Beamtin und jeder Beamte muss eine mehrtägige Beschulung absolvieren, um die Berechtigung zum Führen des Tasers zu erhalten. Darüber hinaus werden auch andere Kräfte des polizeilichen Einzeldienstes beschult, um im Team mit DEIG-Führern sicher agieren zu können.

"Sinnvolle Ergänzung der Ausrüstung unserer Schutzleute"

Der hessische Innenminister Peter Beuth Archivbild: O|N/Carina Jirsch

Innenminister Peter Beuth zum Einsatzmittel Taser: "Der Taser ist in vielen Fällen die mildere Variante der Schusswaffe und stellt eine sinnvolle Ergänzung der Ausrüstung unserer Schutzleute dar. Die Waffe hat einen sehr hohen präventiven Effekt. Oftmals reicht schon die Androhung, die im Einsatz zu einer Deeskalation der Lage geführt. Daher ist der Einsatz sinnvoll und hilfreich, kann möglicherweise Leben schützen und unsere Polizeikräfte vor gefährlichen Situationen bewahren."

Der Einsatz des DEIG erfolgte in Hessen seit seiner Einführung im Jahr 2005 zunächst bis 2017 gemäß Zulassung ausschließlich bei den Spezialeinheiten, bis Anfang 2017 im Rahmen eines Piloten wurden zusätzlich Unterstützungseinheit des Einzeldienstes in Frankfurt am Main mit dem Gerät ausgestattet. Mitte des Jahres 2017 wurde mit einem Polizeirevier in Offenbach eine weitere Dienststelle des Einzeldienstes in das Pilotprojekt aufgenommen. Aufgrund der Vielzahl an positiven Erfahrungen in den Pilotdienststellen wurde mit der hessenweiten Einführung im polizeilichen Streifendienst im Januar 2019 eine Konzeption für den Einsatz des DEIG bei der hessischen Polizei herausgegeben und das Einsatzmittel sukzessive verstärkt beschafft. Bereits seit 2019 sind in den Polizeipräsidien jeweils eine aus taktischen Überlegungen benannte 24/7 Dienststelle des Wach- und Streifendienstes mit fünf DEIG ausgestattet. Damit ist die flächendeckende Verfügbarkeit des DEIG für Lagen sichergestellt, in denen der Einsatz des Tasers erforderlich, geeignet und verhältnismäßig ist.

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Grundsätzlich gilt laut Informationen des Innenministeriums: Die Auswahl der Maßnahmen und Einsatzmittel richtet sich für die hessische Polizei nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das Einsatzmittel eignet sich insbesondere in Einsatzlagen, in denen einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt und andere Waffen im Hinblick auf eine sichere Lagebewältigung nicht oder weniger erfolgversprechend sind oder bereits erfolglos eingesetzt wurden, die Schusswaffe aber kein verhältnismäßiges Mittel zur Konfliktlösung darstellt. Bei der Anwendung des DEIG handelt es sich um unmittelbaren Zwang mittels einer Waffe gemäß §§ 47 ff. HSOG. Somit kommt der Verhältnismäßigkeit eine große Bedeutung zu. Gemäß Einsatzkonzeption ist zunächst jeder Einsatz des DEIG durch die Kolleginnen und Kollegen zu prüfen. Eine erfolgreiche Teilnahme an den Aus- und darauf aufbauenden Fortbildungsmaßnahmen ist Grundlage für die spezielle Qualifikation zum Führen eines DEIG.

Aus Gründen des Schutzes sowohl des Betroffenen als auch des Polizeibeamten, der den DEIG einsetzt, sieht die hessische Einsatzkonzeption grundsätzlich ein zielgerichtetes Vorgehen mit mindestens vier Beamtinnen und Beamten vor. Gerade das im Einsatzkonzept vorgegebene Vorgehen im Team mit vier Kräften berücksichtigt die besonderen Anforderungen und Risiken für die Einsatzkräfte. Neben der Absicherung des DEIG-Einsatzes muss auch der anschließende Zugriff/die Fixierung durch weitere Kräfte gewährleistet werden. Nur so kann ohne Unterbrechung die Eigensicherung bestmöglich gewährleistet und die Dauer des Stromflusses und damit der auf den Betroffenen wirkende Impuls so gering wie möglich gehalten werden. Die seitens der hessischen Polizei für den Einsatz des DEIG getroffenen Maßnahmen sind Grundlage der positiven Einsatzerfahrungen in Hessen.

80 Einsätze mit Auslösung des DEIG erfasst

In der überwiegenden Zahl der Fälle, in denen das DEIG eingesetzt wurde, reichte bereits die Androhung der Anwendung aus, um die betreffenden Personen zu einem Einlenken in die polizeilichen Maßnahmen zu veranlassen und die Gefahrensituation aufzulösen. Seit der Einführung in 2019 wurden nahezu 100 Einsätze mit der Androhung des DEIG und über 80 Einsätze mit Auslösung des DEIG in Hessen erfasst.

Jeder DEIG-Einsatz wird durch die Fachstelle für das Einsatztraining an der Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) nachbereitet. Die Erkenntnisse fließen kontinuierlich in die Aus- und Fortbildung ein, um fortlaufend die Anwendung des Einsatzmittels zu überprüfen und weiterzuentwickeln und betreffen insbesondere auch die Abläufe und Verfahren der medizinischen Versorgung. (hhb/pm) +++


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