Nach Geldautomatensprengungen: Drei Niederländer müssen vor Gericht
06.06.24 - Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat gegen drei Angeschuldigte im Alter von 19 bis 24 Jahren wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion sowie banden- und gewerbsmäßigen Diebstahls Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Hanau erhoben.
Den niederländischen Staatsangehörigen aus Utrecht wird vorgeworfen, als Angehörige einer auf Geldautomatensprengungen spezialisierten kriminellen Organisation, in den Nachtstunden des 25. November 2023 einen Geldautomaten in Hasselroth (Main-Kinzig-Kreis) gesprengt und einen Geldbetrag von über 62.000 Euro erbeutet zu haben.
Selbst als ein mit seinem Fahrzeug vorbeifahrender Zeuge auf das Geschehen aufmerksam wurde und in einer Entfernung von ca. 40 - 50 Meter zum Geldautomaten anhielt, sowie mit Scheinwerfern aufblendete, sollen die Angeschuldigten einen weiteren dritten Sprengsatz am Geldautomaten gezündet haben und anschließend mit dem erbeuteten Geldbetrag in einem hochmotorisierten Fahrzeug geflüchtet sein.
Aufgrund schneller Zeugenhinweise und einer sofort eingeleiteten Großfahndung der hessischen Polizei, bei der auch ein Polizeihubschrauber sowie Unterstützungskräfte aus dem Freistaat Bayern zum Einsatz kamen, konnten bereits kurze Zeit später das Fluchtfahrzeug aufgefunden und die Angeschuldigten in Schöllkrippen (Landkreis Aschaffenburg) festgenommen werden.
Metal flog durch die Luft
Das entwendete Bargeld konnte sichergestellt werden. Durch die Sprengung entstand am Geldautomaten, dem Pavillon, in dem dieser aufgestellt war, an Wohngebäuden in der Umgebung und einem neben dem Geldautomaten geparkten Fahrzeug ein Sachschaden von über 100.000 Euro. Metallteile des Pavillons und des Geldautomaten flogen durch die Sprengung bis zu 20 Meter weit.Dem 21-jährigen und dem 24-jährigen Angeschuldigten wird mit der Anklageschrift auch zur Last gelegt, an der Sprengung eines Geldautomaten in Bad Oeynhausen am 25.10.2023 beteiligt gewesen zu sein. Die Angeschuldigten befinden sich seit dem 26.11.2024 in Untersuchungshaft.
Im Jahr 2023 wurden in Hessen 61 versuchte und vollendete Geldautomatensprengungen registriert. Im Jahr 2024 kam es in Hessen bislang zu 9 Geldautomatensprengungen, in 4 Fällen konnten die Täter insgesamt rund 379.000 Euro Bargeld aus den Automaten erbeuten. Die Höhe des verursachten Sachschadens mit 3,76 Millionen ist enorm und übersteigt die des Stehlgutes bei Weitem. Im Jahr 2024 gab es in Hessen bislang 11 versuchte und vollendete Geldautomatensprengungen. Die Ermittlungen wegen Geldautomatensprengungen werden in Hessen zentral durch die Task-Force-Einheit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die Eingreifreserve, in enger Zusammenarbeit mit der BAO effectus der hessischen Polizei geführt. In den Ermittlungs- und Strafverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main befinden sich derzeit 17 festgenommene mutmaßliche Geldautomatensprenger in Untersuchungshaft. Im Jahr 2023 konnten insgesamt 31 Tatverdächtige von Geldautomatensprengungen ermittelt werden. Seit der Implementierung des Einsatz- und Fahndungskonzeptes der hessischen Polizei 2023 konnten insgesamt 18 Personen - davon 5 in diesem Jahr - auf frischer Tat oder kurz nach der einer Geldautomatensprengung festgenommen werden. (pm) +++