Die Tegut-Teo-Märkte dürfen künftig an sieben Tagen die Woche geöffnet bleiben. - Archivfoto: ON/Martin Engel

WIESBADEN Gewinn für Tegut-Teo

Landtag hat entschieden: Mini-Supermärkte dürfen sonntags öffnen

11.07.24 - Erfolgreiche Debatte am Mittwoch im Hessischen Landtag in Wiesbaden! "Mini-Supermärkte dürfen sonntags öffnen", heißt es am Mittag. Das bedeutet vor allem für die Region Osthessen: Die Tegut-Teo-Märkte dürfen künftig an sieben Tagen die Woche geöffnet bleiben.

"Wir machen das Leben für Bürgerinnen und Bürger leichter – die neue Landesregierung liefert", sagte Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes. Nach der Diskussion über den Gesetzentwurf von CDU, SPD und FDP wurde die neue Regelung verabschiedet. Die Bedingungen: die Verkaufsflächen darf nur bis 120 Quadratmeter groß sein und es dürfen ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs angeboten werden.

Bereits im April versprach Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) beim exklusiven OSTHESSENlNEWS-Kamingespräch: "Das Teo-Gesetz kommt im Sommer."

Archivfoto: ON/Carina Jirsch

MP Boris Rhein Archivfoto: ON/Martin Engel

Archivfoto: ON/Maria Franco

Für eine Attraktivität von städtischem und ländlichen Raum

Sozialministerin Hofmann: "Die hohe Zustimmung durch alle Reihen des Hohen Hauses unterstreicht den guten Ansatz, den wir mit dem vorliegenden Entwurf gefunden haben." Sie verwies darauf, dass mit dem Gesetz ein Balanceakt gelungen sei: "Wir schaffen eine schnelle Lösung für die Frage der vollautomatisierten Kleinstsupermärkte, wir sorgen für einen verantwortlichen Umgang mit dem hohen Gut des Sonntagsschutzes und berücksichtigen auf wertschätzende Art und Weise die Forderung vieler Kommunen nach einer wohnortnahen Versorgung und vergleichbaren Attraktivität von städtischem und ländlichem Raum."

Sozialministerin Heike Hofmann Archivfoto: ON/Hendrik Urbin

Heiko Kasseckert (CDU)

CDU-Landtagsabgeordneter Sebastian Müller

Politik bewege sich immer in einem Spannungsfeld zwischen dem Auftrag, gesellschaftlichen Erfordernissen gerecht zu werden und der Verantwortung als Verwaltung darin, rechtssicher, nachvollziehbar und klug zu handeln. Auch das sei mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf gelungen.

Stimmen aus Wiesbaden

Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Heiko Kasseckert: "Mit der heutigen Verabschiedung der Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLÖG) haben wir unser Versprechen gehalten, noch vor der Sommerpause die Sonntagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsflächen auf den Weg zu bringen. Damit wollen wir den stationären Einzelhandel stärken, die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum erhöhen und die Lebensqualität der Menschen verbessern."

Sascha Meier, Abgeordneter der GRÜNEN Landtagsfraktion: "Die Änderung des Ladenöffnungsgesetzes ist ein wichtiger Schritt nach vorne. Durch die Gesetzesänderung wird eine bessere Ausgangslage ermöglicht, um die Nahversorgung zu ergänzen. Ziel sollte es sein, sie vor allem dort zu stärken, wo sie am dünnsten ist."

CDU-Landtagsabgeordnete Sebastian Müller aus Fulda: "Ich freue mich, dass wir das Gesetz in Rekordzeit beschließen konnten, weil damit ein wichtiger Beitrag für die Attraktivität des ländlichen Raums geschaffen wird. Die neuen Möglichkeiten bieten auch Chancen für Hofläden von Direktvermarktern, die wir mit in die Überlegung einbezogen haben. Der Schutz des Sonntages ist für mich ein hohes Gut, gerade für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Deswegen freut es mich, dass auch die Katholische Kirche in diesem Gesetz eine Stärkung des ländlichen Raums sieht und wir mit unserem Änderungsantrag eine gute Balance zwischen diesem neuartigen Konzept der vollautomatisierten Ladenöffnung und dem Sonntagsschutz finden konnten."

Stefan Naas, Fraktionsvorsitzender und wirtschaftspolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat für eine weitere Liberalisierung von Ladenöffnungen geworben und entsprechende Vorstöße der Freien Demokraten angekündigt. "Als Gesetzgeber sind wir gut beraten, den Entwicklungen von Wirtschaft und Gesellschaft Rechnung zu tragen und veraltete Gesetze zu modernisieren."

Hintergrund ist das "Teo"-Urteil, welches Ende 2023 für Aufsehen sorgte. Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel untersagte die Öffnung der Mini-Supermärkte Tegut-"Teo" an Sonn- und Feiertagen. Die Fuldaer Handelskette verstoße laut dem VGH gegen das Hessische Ladenöffnungsgesetz. (Nina Seikel) +++


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