Der 67-jährige Jörg Schnarr war vor zwei Jahren im Urlaub in Südafrika erschossen worden - O|N-Archivbild: Bernd Vogt

FULDA/Kabokweni 37-jähriger bestreitet die Tat

Urteil im Mordfall Jörg Schnarr in Südafrika: Angeklagter des Mordes schuldig

28.11.24 - Am Donnerstag ist im Prozess in Kabokweni/ Südafrika das lang erwartete Urteil gefallen. Der Angeklagte ist laut übereinstimmenden Medienberichten wegen Mordes an dem aus Fulda stammenden Safari-Touristen Jörg Schnarr verurteilt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 37-jährige Angeklagte den damals 67-Jährigen im Oktober vor zwei Jahren auf dem Weg zu einer Lodge im Krüger-Nationalpark überfallen und erschossen hatte. Er wurde zusätzlich auch wegen versuchten bewaffneten Raubüberfalls und illegalem Waffenbesitz verurteilt. Das genaue Strafmaß war bei der Urteilsverkündung noch nicht genannt worden. Es soll erst am Freitag nachgetragen werden.

Jörg Schnarr, der bis zu seiner Pensionierung als Personaldirektor beim Bistum Fulda angestellt war, war gemeinsam mit seiner Ehefrau im Oktober 2022 zu einem Safari-Urlaub in Südafrika gereist. Das Paar und zwei weitere Deutsche waren damals in ihrem Auto in der Nähe des-Eingangs zum Nationalpark von bewaffneten Männern überfallen und mit Schusswaffen bedroht worden. Als sich die Wagen-Insassen weigerten, aus dem Auto zu steigen, und stattdessen die Türen verriegelten, hatte einer der Täter das Feuer auf den 67-Jährigen Schnarr, der am Steuer saß, eröffnet und ihn getötet. Sein gewaltsamer Tod hatte im Bistum Fulda und der ganzen Region tiefe Betroffenheit und großes Mitgefühl ausgelöst.

Der Prozess hatte in der südafrikanischen Kleinstadt Kabokweni in der Nähe des Krüger-Nationalparks bereits im Juli dieses Jahres begonnen. Zunächst waren vor dem dortigen Amtsgericht drei Männer wegen diverser Delikte angeklagt worden. Ihnen wurde Mord, versuchter Mordes, illegaler Waffen-Besitz und versuchter Raub vorgeworfen. Wegen Mangels an Beweisen und Ermittlungsfehlern der Polizei waren zwei der Angeklagten aber vor zwei Wochen freigesprochen worden. Der jetzt Verurteilte hatte eine Tatbeteiligung abgestritten und sich als unschuldig bezeichnet. (ci)+++

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