Jetzt herrscht Klarheit: Die beiden Täter im Prozess der brutalen Misshandlung erhalten ihr Urteil - Fotos: Mia Schmitt

FULDA Gericht verhängt Haftstrafen!

Anspannung spürbar: Urteil im Prozess der brutalen Misshandlung in Garage

27.03.25 - Starrer Blick, Finger klopfen auf den Tisch und die Körperhaltung verändert sich kaum - Die beiden Angeklagten im Prozess um die Entführung und Misshandlung eines 20-Jährigen im Mai vergangenen Jahres warten angespannt auf ihr Urteil. Mittäter Sanel S. bleibt starr auf seinem Platz, Hakan B., "Kopf der Aktion", zeigt im späteren Verlauf der Urteilsverkündung zunehmende Unruhe. (Die Namen der Beteiligten wurden von der Redaktion geändert.)

Am Mittwochnachmittag treten die Prozessbeteiligten im Amtsgericht Fulda zur Urteilsverkündung zusammen. Das 20-jährige Opfer Boris T. soll entführt, mit einer Pistole und einem Messer bedroht und ins Gesicht geschlagen worden sein. Das Gericht bestätigte in seinem Urteil diesem Vorwurf.

Motiv bleibt unklar

Hakan B. und das Opfer haben sich nach der Auffassung des Gerichts flüchtig gekannt. Das Opfer Boris T. soll der damaligen Freundin von Hakan B.. Beleidigungen geschickt haben. "Sowohl Boris T. als auch die Zeugin Hanna F. lehnen das naheliegende Motiv ab", sagt Vorsitzende Richterin Bettina Stade. All das habe sich bereits erledigt, so die Zeugin. Außerdem sollen Hakan B. und Sanel S. Sympathisanten einer Rock-Gruppe gewesen sein, aus der das Opfer ausgetreten ist. Auch das ist für das Gericht kein ausschlaggebender Grund für die kommende Gewalttat.

Das genaue Motiv bleibt unklar

Hakan B. hat schon vor dem schlussendlichen Treffen versucht, Kontakt zu Boris T. herzustellen. Boris T. sagte - wohl mit einem mulmigen Gefühl - zu. Einem Bekannten sagte Boris T., er würde sich melden, sollte etwas passieren. Schließlich holten Hakan B. und Sanel S. das Opfer ab. Zu dritt fuhren sie dann zu einer Garage in Fulda-Dietershan in der Boris T. den Gewalttaten der beiden zum Opfer fiel. Zusätzlich soll Hakan B. angedroht haben, Boris T.s Familie und seinem Vater etwas anzutun, sollten die Täter keine 10.000 Euro bekommen. So lauteten im Urteil die Anklagepunkte: räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

"Wir hegen keine Zweifel an den Aussagen von Boris T."

"Wir hegen keine Zweifel an den Aussagen von Boris T."

Da Hakan B. nach Auffassung des Gerichts dieses Treffen organisiert, das Opfer mit einer Waffe bedroht (er schieße ihm ins Bein, sollte Boris T. versuchen zu fliehen) und mit einem Schlagstock geschlagen hatte, fällt sein Urteil härter aus, als das von seinem Mittäter Sanel S. Auch er hatte mit dem Schlagstock auf das Opfer eingeschlagen und ihm mit einem Messer gedroht. (OSTHESSEN|NEWS berichtete hier ausführlich.)

Laut der Aussagen von Boris T., die vom Gericht als glaubwürdig erachtet werden, soll Boris T. auch mit einem Elektroschocker und einem Gürtel bedroht und verletzt worden sein. Die beiden Täter sollen dem Opfer zudem damit gedroht haben, ein Starthilfekabel an ihn anzuklemmen. Dieses wurde auch am Tatort gefunden. Ein Hinweis darauf, dass die Aussagen des Opfers den Tathergang wahrheitsgemäß beschreiben. "Wir hegen keine Zweifel an den Aussagen von Boris T.", stellt Stade klar.

"Beide sind vorbestraft und erhalten keine Strafminderung." So warten auf Hakan B. ...

Staatsanwalt Andreas Hellmich Archivfoto: O|N/Mia Schmitt

Auf Hakan B. warten insgesamt vier Jahre Haft

Während sich Sanel S. scheinbar im gesamten Verlauf der Urteilsbegründung nicht bewegt hat, wird Hakan B. immer unruhiger. Er trommelt mit den Fingern auf den Tisch, kommuniziert mit seinem Verteidiger Sven Mehlhorn und kommentiert einige Aussagen der Staatsanwältin mit ungläubigem Grinsen und Schnauben. Zwischenrufe gibt es keine.

Zum Urteil: "Beide sind vorbestraft und erhalten keine Strafminderung", erklärt Stade. So warten auf Hakan B. vier Jahre Haft, abzüglich seiner U-Haft, und auf Sanel S. drei Jahre und acht Monate.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Michael Koch kündigt im Anschluss an das Urteil gegenüber O|N an: "Wir werden wahrscheinlich in Revision gehen, das ist unsere normale Vorgehensweise." (Mia Schmitt) +++


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