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In diesem Waldstück waren die Leichen des Ehepaars im Juni 2025 gefunden worden - Archivbilder O|N/Rene Kunze/Katharina Geppert

FULDA Prozess wegen Doppelmord in Richelsdorf

Groß angekündigtes Geständnis verschoben - Forensischer Gutachter fehlt

31.01.26 - Der Gerichtssaal am Landgericht Fulda war am Freitag genauso voll besetzt wie beim gestrigen Prozessauftakt. Der Grund: Verteidiger Christian Celsen hatte gestern ein umfassendes Geständnis des Angeklagten für diesen Verhandlungstag angekündigt. Doch nach mehrfachen Beratungspausen musste Richter Jörg Weddig alle Verfahrensbeteiligten und das Publikum wieder nach Hause schicken.

Zunächst hatte der Verteidiger das Wort ergriffen. Rechtsanwalt Celsen betonte zwar, seine Einlassung solle kein vorgezogenes Plädoyer werden, aber die Fragen, die er dann aufwarf, sollten den wegen Doppelmordes angeklagten 51-Jährigen offensichtlich in neuem Licht erscheinen lassen. "Die Staatsanwaltschaft hat in ihrer Arbeitshypothese der Anklage drei Mordmerkmale aufgeführt: Heimtücke, Habgier und um eine weitere Straftat - den Raub - zu ermöglichen. Doch die entscheidenden Fragen 'Warum und wie?' kann sie nicht beantworten", so der Verteidiger. Stattdessen arbeite sie nur mit Vermutungen.

Ja, es seien Blutspuren gesichert worden und sein Mandant habe die Leichen transportiert, doch ob sich die Tat so abgespielt habe, wie die Staatsanwaltschaft es darstelle, sei fraglich. Es handele sich bei der Hypothese um nur durch Indizien gestützte Spekulationen. Der einzige mögliche Zeuge, der 40-jährige Sohn des ermordeten Ehepaars, könne nicht zur Aufklärung beitragen, er sei nach Einschätzung seines gesetzlichen Vormunds durch seine Beeinträchtigung nicht aussagefähig.

"Pleite war er schon immer!"

Das Mordmotiv Habgier zog Celsen ebenfalls in Zweifel. "Das ist möglich, aber nicht wahrscheinlich", konstatierte er. Dass sein Mandant zur Tatzeit Geldschwierigkeiten gehabt habe, sei kein Argument. "Denn pleite war er schon immer!" Auch das Motiv der Heimtücke stellte der Anwalt in Frage, Tatablauf und Motivlage blieben unklar. "Wir wissen nicht, was sich tatsächlich in dieser Nacht abgespielt hat!" Zum Abschluss seiner Einlassung stellte er klar: "Ja, er hat die beiden getötet, aber es war kein Mord."

Rechtsanwalt Christian Celsen und der Angeklagte Fotos: ci

Hinten Oberstaatsanwältin Dr. Christine Seban, vorn Nebenklagevertreterin RA ...

Tonaufzeichnung der Aussage?

Bevor der Angeklagte nun selbst das Wort ergreifen konnte, stellte der Vertreter der Nebenklägerinnen, den 30 und 37 Jahre alten Töchtern der Opfer, Rechtsanwalt Knut Hillebrand einen Antrag. Im Namen seiner Mandantinnen bat er die Kammer darum, die erwartbar umfangreiche Aussage des Angeklagten aufnehmen zu lassen und sie verschriftlicht allen Verfahrensbeteiligten zukommen zu lassen. Seine Begründung: Es hätten sich schon bei der zweieinhalbstündigen polizeilichen Vernehmung des 51-Jährigen Widersprüche ergeben. Durch eine Tonaufzeichnung könnten sich seine beiden Mandantinnen voll auf die Aussage konzentrieren und müssten nicht mitschreiben, argumentierte Hillebrand. Diesem Antrag schloss sich die Nebenklagevertreterin des 40-jährigen Sohnes, Rechtsanwältin Theresa Gescher an. Auch der Verteidiger hatte nichts gegen eine Aufzeichnung einzuwenden.

Nach einer Beratungspause lehnte Richter Dr. Weddig den Antrag als überflüssig ab. Es komme bei der Aussage ja nicht auf den genauen Wortlaut, sondern nur auf den Inhalt an, argumentierte er.

Das Schwurgericht unter Vorsitz von Dr. Jörg Weddig und den Beisitzern Richter Christoph ...

Die beiden Nebenklagevertreter, Rechtsanwälte Theresa Gescher, die den Sohn, und ...

Doch noch bevor die mit Spannung erwartete Einlassung des Angeklagten beginnen konnte, meldete sich Oberstaatsanwältin Dr. Christine Seban zu Wort. Sie gab zu bedenken, dass zwar der psychiatrische Gutachter anwesend sei, nicht aber der forensische Sachverständige. Ihren Einwand, dass der Gerichtsmediziner aber zwingend bei der Aussage des 51-Jährigen anwesend sein müsse, fand der Richter berechtigt und vertagte deshalb die Verhandlung auf den kommenden Dienstag, 3. Februar um 9:30 Uhr.

Zwei Nächte nicht geschlafen?

Der Verteidiger bedauerte die Vertagung. "Mein Mandant will sich ja einlassen. Er hat schon zwei Nächte nicht geschlafen", betonte er. Der Angeklagte selbst führte schließlich aus, er habe seine Aussage schon mehrfach in seiner Zelle geübt, bitte aber schon im Voraus um Verständnis dafür, dass er sie nicht frei vortragen, sondern ablesen werde. Auch am kommenden Dienstag wird das Interesse an seiner Tatversion sicher groß sein. (ci)+++

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