FULDA Älteres Ehepaar brutal erstochen

Mord ohne Motiv? - "Angeklagter kann extrem detailliert lügen!"

09.06.26 - Nach 18 arbeitsintensiven Verhandlungstagen ist am Montagmittag einer der spektakulärsten Mordfälle der vergangenen Jahre zu Ende gegangen. Der 51-jährige Angeklagte stand seit Januar dieses Jahres wegen des gewaltsamen Todes eines Ehepaares aus Wildeck-Richelsdorf (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) vor dem Landgericht Fulda. Weil letzte Zweifel am genauen Tathergang bestanden, blieb das Motiv für die extrem brutale Tat im Dunkeln. Der Angeklagte trug jedenfalls nicht zur Erhellung der Umstände bei, sondern sorgte mit drei verschiedenen Tatversionen für Kopfschütteln.

Die beiden Töchter des ermordeten Ehepaars blicken auf den Angeklagten und dessen ...Fotos: Rene Kunze

Vorsitzender Richter Dr. Jörg Weddig

Rechtsanwalt Christian Celsen und der 51-jährige Angeklagte

Oberstaatsanwältin Dr. Christine Seban und Nebenklagevertreter Knut Hillebrand ...

Das Urteil und dessen Begründung waren dagegen glasklar: Das Gericht befand den 51-Jährigen für schuldig, den 67-jährigen Rentner mit acht Messerstichen in den Nacken erstochen und anschließend dessen anwesende Ehefrau mit zwölf Stichen getötet zu haben. Da der Mann auf diesen Angriff nicht gefasst war, gilt hier das Mordmerkmal der Heimtücke, das wiederum bei dessen Ehefrau nicht zutrifft, weil diese den Mord an ihrem Mann ja mitansehen musste. Deshalb lautete das Urteil wegen Mordes und Totschlags in Tateinheit. Dafür sah das Gericht eine lebenslängliche Strafe als tat- und schuldangemessen an. Da auch die besondere Schwere der Schuld vorliegt, kann der Verurteilte nicht nach Ablauf von 15 Jahren freikommen. Der 51-Jährige nahm dieses Urteil mit gesenktem Kopf zur Kenntnis.

"Wir hatten es hier mit einem außergewöhnlichen Fall zu tun", konstatierte der Vorsitzende Richter Dr. Jörg Weddig bei seiner Urteilsbegründung. Dass dessen ständige Geldprobleme ein Motiv für die Tötung des Ehepaars gewesen sind, konnte nicht bewiesen werden. Zwar habe der 51-Jährige nachweislich nach Geld im Schlafzimmer der Eheleute gesucht, aber ob er das geplant hatte, ließ sich nicht nachweisen.

Drei völlig widersprüchliche Geschichten erzählt

Während er nach seiner Festnahme noch bei der Polizei behauptet hatte, überhaupt nichts mit der Tat zu tun zu haben, gab er zu Beginn der Verhandlung zu, beide getötet zu haben. In seiner dritten und letzten Version konterkarierte er diese Fassung vor Gericht allerdings mit einer neuen Einlassung. Danach sollte jetzt erst der Ehemann seine Frau aus Eifersucht erstochen haben, um dann auf ihn loszugehen. "Diese dritte Version ist völlig unplausibel und unglaubwürdig", erklärte Dr. Weddig und fügte hinzu: "Lügen ist ihm nicht wesensfremd, er ist in der Lage, äußerst detailreich zu lügen!"

In seinem Schlusswort wandte sich der Richter an den 51-Jährigen: "Sie haben uns mehrere Lügengeschichten erzählt. Setzen Sie sich jetzt mit der Wahrheit auseinander!" Den Hinterbliebenen wünschte Dr. Weddig viel Kraft, um mit dem schweren Verlust beider Eltern fertig zu werden.

Das Urteil hat noch keine Rechtskraft erlangt. Während sich die Staatsanwältin und die Nebenklagevertreter mit dem ausgeurteilten Strafmaß einverstanden erklärten, kündigte der Verteidiger nach Rücksprache mit seinem Mandanten an, in Revision gehen zu wollen. (Carla Ihle Becker)+++

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