Folgenschwere Justizpanne in Hanau: Weil eine Urteilsbegründung in der falschen Akte landete, ist ein zu sieben Jahren Haft verurteilter Mann seit Ende April wieder frei. - Archivbild: 5VISION.NEWS

WÄCHTERSBACH Bundesweite Schlagzeilen

Hakenkreuze, Brand, Haft! Nach Justizfehler: Freiheit statt sieben Jahre Knast

25.08.26 - Er sollte eigentlich noch jahrelang hinter Gittern sitzen - doch wegen eines folgenschweren Fehlers am Landgericht Hanau ist ein zu sieben Jahren Haft verurteilter Mann bereits seit Ende April wieder auf freiem Fuß. Seine Urteilsbegründung war offenbar in der falschen Akte gelandet. Dadurch verzögerte sich das Verfahren über Monate - am Ende musste der Haftbefehl aufgehoben werden. Schon der Fall an sich sorgte Ende 2023 bundesweit für Aufsehen.

Was war geschehen? In Wächtersbach-Wittgenborn war das Haus einer pakistanischen Familie abgebrannt. In der Ruine fanden Ermittler Hakenkreuze und einen ausländerfeindlichen Schriftzug. Zunächst deutete deshalb vieles auf einen rechtsextremen Anschlag hin.

In der Brandruine waren damals Hakenkreuze und ein ausländerfeindlicher Schriftzug ...Archivbild: 5VISION.NEWS

Vor dem Landgericht Hanau nahm der Fall später allerdings eine völlig andere Wendung. Nach Überzeugung der Richter hatte der Familienvater das Feuer selbst gelegt. Das Motiv: Versicherungsleistungen. Wegen Brandstiftung, Betrugs und Vortäuschens einer Straftat wurde er 2025 zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist bis heute nicht rechtskräftig. Die Verteidigung legte Revision ein, nun ist der Bundesgerichtshof am Zug.

Nach Überzeugung des Landgerichts Hanau hatte der Mann das Haus seiner Familie selbst ...Archivbild: O|N

Fast acht Monate dauerte es, bis das Urteil zugestellt wurde. Archivbilder: O|N/Rene Kunze

Der Fall um den Brand eines Wohnhauses in Wächtersbach-Wittgenborn hatte bereits ...

Urteilsbegründung landete in falscher Akte

Zunächst hatte vieles in Wittgenborn auf einen rechtsextremen Anschlag hingedeutet. ...

Genau bei der weiteren Bearbeitung lief dann etwas schief. Nach Angaben des Landgerichts (gegenüber der Hessenschau) wurde die schriftliche Urteilsbegründung samt Zustellungsverfügung versehentlich einer anderen Akte zugeordnet. Fast acht Monate dauerte es dadurch, bis das Urteil zugestellt wurde. Das Oberlandesgericht Frankfurt zog schließlich Konsequenzen. Es sah den Beschleunigungsgrundsatz verletzt und hob den Haftbefehl auf. Bereits am 24. April kam der heute 50-Jährige deshalb aus der Haft. Wo sich der Mann inzwischen aufhält, ist nicht bekannt. Die siebenjährige Haftstrafe ist damit nicht vom Tisch. Sollte der Bundesgerichtshof die Revision verwerfen und das Urteil rechtskräftig werden, müsste der Mann seine Strafe antreten. Bis dahin bleibt er frei. (Constantin von Butler) +++

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