Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen §299a/b StGB und unlauterer Wettbewerb
Das Gesundheitswesen in Deutschland hat sich in den letzten Jahrzehnten zunehmend zu einem intensiven Wirtschaftszweig mit dynamischem Wettbewerb entwickelt. Mittlerweile arbeiten über 6,8 Millionen Menschen in dieser Branche d.h. etwa jeder siebte Beschäftigte. Die Bedeutung dieser Wirtschaft in Osthessen ist sogar noch höher.
Die Organisation Transparency International Deutschland e.V. schätzt, dass im Gesundheitswesen in Deutschland mehr als 2 Milliarden Euro jährlich durch Korruption verloren gehen.
Aus meiner langjährigen Erfahrungen im Gesundheitswesen weiß ich, dass Korruptionen und Wettbewerbswidrigkeiten in diesem System keine Ausnahmen sind und auch mehr als nur einzelne schwarze Schafe. Auf allen Ebenen mangelt es an Unrechtsbewusstsein beim Schädigen des Gesundheitssystems. Ich hoffe mit dem neuen Antikorruptionsgesetz werden viele Verstöße entdeckt und ans Tageslicht gebracht.
Die Gesetze §299a und §299b StGB stufen die Straftaten im Gesundheitswesen als „Offizialdelikte“ ein, bei denen die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss, ohne dass es eines Strafantrages bedarf. Erhält die Staatsanwaltschaft Kenntnis vom Vorliegen einer Bestechung oder Bestechlichkeit, muss sie Ermittlungen aufnehmen. Diese Korrektur im Gesetzentwurf der Bundesregierung macht das Verfolgen von Straftaten leichter und schneller.
In den letzten Jahren wurden durch Unterstützung der Politik und durch die Gesundheitsreformen verschiedene Kooperationsformen entwickelt und erfolgreich umgesetzt. Diese sollen auch in der Zukunft bleiben. Was aber die Staatsanwaltschaften bei diesen Kooperationen beschäftigen wird und muss, ist das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung und damit die indirekte Vorteilsnahme bei der Zuweisung von Patienten (gesetzlich und privat Versicherte). Ich kann nur raten, verdächtige Kooperationsformen rechtlich prüfen zu lassen.
Das Neuro-Spine-Center wird nach Inkrafttreten des Antikorruptionsgesetz §299a/b StGB nicht mehr akzeptieren, dass gegen uns ständig wettbewerbswidrig verstoßen wird und uns auf neue klare Rechtslage zu wehren wissen.
Dr. Samir Al-Hami
(V.i.S.d.P.) +++
16 Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen §299a/b StGB und unlauterer Wettbewerb
15 Grundbaustein Anästhesie für ein optimales operatives Ergebnis im Neuro-Spine-Center Dr. Al-Hami
14 Die Anästhesie: Ein wichtiger Baustein - Herr Timon Schwarzer
13 Die Anästhesie: Ein wichtiger Baustein - Dr. med. Alexander Schmidt
12 Die Anästhesie: Ein wichtiger Baustein - Dr. med. Carsten Dittmann
11 Tagen, feiern und genießen in der MÜNSTERFELDHALLE
10 Fehldiagnose Karpaltunnelsyndrom
09 Weiterempfehlung Neuro Spine Center Al-Hami
08 ARZT- UND KLINIKSUCHE entscheidet über Lebensqualität und Schicksal
07 Dr. Al-Hami informierte in einem Vortrag über Versteifungsoperationen
06 Medizinrecht - Wichtiges Urteil für Ärzte in Praxis und Krankenhaus
05 Hygieneschulung des Reinigungsdienstes
04 Sicher durch die Narkose - Das können Sie als Patient beitragen
03 Kontinuierliche Qualitätssicherung im Neuro-Spine-Center
02 Wirbelgleiten und Versteifungsoperationen
01 Die Notfallversorgung von Rückenschmerz-Patienten