

Handy-Verbot an Schulen kommt! Neue Regeln gelten ab nächstem Schuljahr
20.03.25 - Das Smartphone ist ständiger Begleiter und sorgt für permanente Ablenkung - in der Schule wird das immer mehr zum Problem. Hessens Kultusminister Armin Schwarz (CDU) handelt jetzt. Ab dem nächsten Schuljahr - nach den Sommerferien Mitte August 2025 - werden per Gesetzesänderung der christlich-sozialen Koalition sogenannte Handy-Schutzzonen an allen hessischen Schulen eingerichtet, wie OSTHESSEN|NEWS aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr. Das heißt konkret: Es kommt ein Handy-Verbot an Schulen. Das Ministerium in Wiesbaden hat dies unserer Redaktion bestätigt. In anderen westlichen Nationen wie Kanada, Australien oder auch England, Frankreich und Italien ist das Verbot bereits gängige Praxis.
Der Weg dorthin: Der Vorstoß von Armin Schwarz, dem hessischen Minister für Kultus, Bildung und Chancen, für klare Regelungen zur Nutzung von Smartphones an den Schulen hat bundesweit in den vergangenen Monaten große Resonanz erfahren. Das Thema ist auf seine Initiative in der Kultusministerkonferenz aufgegriffen und behandelt worden. Eltern, Lehrkräfte und selbst Schüler haben viele positive Rückmeldungen gegeben. Schwarz hat sich vor Ort in Schulgemeinden informiert und über praktikable Regelungen ausgetauscht.
So läuft das mit dem Gesetz: Damit die Regelungen bereits im neuen Schuljahr greifen können, haben die Regierungsfraktionen in Hessen von CDU und SPD gemeinsam die Initiative von Armin Schwarz, der selbst Oberstudienrat ist und seit Januar 2024 dem Kabinett von Regierungschef Boris Rhein (CDU) angehört, aufgegriffen und in dieser Woche den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht.
Kultusminister Schwarz: "Schulen müssen geschützte Räume sein"
Kultusminister Schwarz erklärt offiziell gegenüber OSTHESSEN|NEWS: "Die gesetzliche Verankerung von Smartphone-Schutzzonen ist ein großer Erfolg. Wir handeln jetzt in Hessen, weil es keine Zeit zu verlieren gibt, und setzen damit bundesweit Maßstäbe. Unsere Schulen müssen geschützte Räume sein, in denen unsere Kinder und Jugendlichen frei von Ablenkung und Ängsten lernen können." Man dürfe nicht tatenlos zusehen, wie sich eine ausufernde Smartphone-Nutzung mit teilweise verstörenden Inhalten auf Social Media weiter negativ auf die psychische Gesundheit und Lernfähigkeit junger Menschen auswirken. "Es ist notwendig, unseren Schülern einen bewussten und kompetenten Umgang mit modernen Medien beizubringen und diesen zu fördern. Lehrkräfte, aber auch Eltern sind hier Vorbilder", so der CDU-Politiker.
Darum geht es jetzt konkret: Damit sich Kinder und Jugendliche besser im Unterricht konzentrieren können und ihre Leistungsfähigkeit, ihr seelisches Wohlbefinden und das soziale Miteinander gestärkt werden, wird Hessen mit einer Änderung des Schulgesetzes einheitliche Regeln für alle Schulen zur Nutzung von Smartphones, aber auch Smartwatches und anderen digitalen Geräten schaffen. Festgelegt werden dafür vom nächsten Schuljahr an klar definierte, altersgerechte Schutzzonen, um einem unkontrollierten Gebrauch privater Geräte an Schulen vorzubeugen. Hessen sorgt für eindeutige, praktikable Bestimmungen und gibt den Schulgemeinden zugleich Möglichkeiten, in Ausnahmen über die Schulordnung bewährte Regelungen vor Ort umzusetzen. Zudem wird die Vermittlung wichtiger Medienkompetenzen für Kinder und Jugendliche an den Schulen ausgeweitet – als grundlegender Bestandteil der Bildungsziele.
Diese Smartphone-Schutzzonen sieht der Gesetzentwurf ab dem neuen Schuljahr 2025/2026 vor:
- Die private Verwendung von mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist grundsätzlich unzulässig. Das Mitführen ist gestattet.
- An weiterführenden Schulen (Sekundarstufe I und Sekundarstufe II) können Ausnahmeregelungen zur privaten Nutzung für definierte Bereiche in der Schulordnung getroffen werden. Dies können beispielsweise Räumlichkeiten für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe sein. Für Grundschulen ist eine private Nutzung von Geräten nicht vorgesehen.
- Zulässig in allen Jahrgangsstufen ist die Verwendung mobiler digitaler Endgeräte zu unterrichtlichen Zwecken, ausschließlich, wenn die Lehrkraft oder die Schule dies gestattet. Hierbei geht es beispielsweise um Unterricht in der Medienbildung.
- Eine private Nutzung ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig, zum Beispiel, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist oder im Notfall.
- Bei unzulässiger Verwendung kann das private digitale Endgerät vorübergehend, in der Regel bis zum Ende des Unterrichtstages, einbehalten werden. So ist gewährleistet, dass beispielsweise digitale Bustickets für den Heimweg verwendet werden können.