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Sie stellten sich den Fragen der Richelsdorfer - von links: Zrinko Resic und Birgit Schmitt-Biegel von der Firma HIM, Sabine Kaemling, Regierungspräsident Hermann-Josef Klüber, Dr. Michael Koch, Jörg Hartmann und Alexander Wirth - Fotos: Kevin Kunze

WILDECK Wer muss Altlasten bezahlen?

Richelsdorfer Arsen-Problem hält Bevölkerung weiter in Atem

05.02.20 - Die Arsen-Problematik in Wildeck-Richelsdorf im Landkreis Hersfeld-Rotenburg hält die Dorfbewohner weiter in Atem. Deshalb gab es am Dienstagabend eine rund zweistundige Informationsveranstaltung unter anderem mit dem Kasseler Regierungspräsidenten Hermann-Josef Klüber. Dort wurde den betroffenen Bürgern der aktuelle Sachstand präsentiert. Anschließend bekamen die Interessierten die Möglichkeit, in den Dialog mit den Vertretern des Regierungspräsidium zu treten. 

Zunächst erklärte Zrinko Resic von der beauftragten Firma HIM, die Sanierungs- und Entsorgungskonzepte entwickelt, den aktuellen Sachstand und die Entwicklung der Problematik. Dabei führte er aus, welche Untersuchungen durchgeführt wurden, zudem erläuterte er, was bei Kontakt mit dem kontaminierten Boden gemacht werden sollte. "Insgesamt sind 23 Grundstücke von zu hohen Arsen-Werten betroffen - davon sind 18 private Eigentümer, was eine Fläche von knapp 9.000 Quadratmetern ausmacht", beziffert der Diplom-Ingenieur das genaue Ausmaß.

Regierungspräsident Hermann-Josef Klüber

Im Anschluss machte Sabine Kaemling vom Regierungspräsidium Kassel deutlich, warum Maßnahmen zur Gefahrenabwehr notwendig sind. Dabei verwies sie auf die Bodenschutzverordnung, die seit dem Jahr 1999 gilt und welche im späteren Verlauf der Diskussion ausführlich thematisiert wurde. Des Weiteren legte sie die Möglichkeiten dar, die bei einer Gefahrenabwehr möglich sind:

  • Schutz- und Begrenzungsmaßnahmen: Nutzungseinschränkung ohne Beseitigung des Schadenherdes
  • Sicherungsmaßnahmen: Verhinderung der Schadstoffausbreitung ohne Beseitigung des Schadenherdes, beispielsweise durch die Versiegelung der Fläche (Asphalt, Beton, Verbundpflaster)
  • Beseitigung der Schadstoffe im Boden: Bodenentnahme und Verwertung (Umlagerung) des Bodens auf dem Grundstück oder Entsorgung außerhalb des Grundstückes
Dabei empfahl Kaemling den betroffenen Anwohnern eine Beseitigung der Schadstoffe: "Noch gibt es dann die Möglichkeit, den Boden bei der Halde der Richelsdorfer Hütte zu entsorgen. Durch die Nähe des Standortes kann dies enorme Kosten sparen", erklärte Kaemling weiter.

Im Anschluss bot sich den Gästen die Möglichkeit, Fragen an das Regierungspräsidium zu stellen, dabei entwickelte sich eine konstruktive Fragerunde, die aber durchaus emotional geführt wurde. Zunächst kritisierte der Gemeindevertreter Dr. Kurt Schreiner, dass die Informationsveranstaltung viel zu spät käme. Zudem kritisierte er das Land Hessen, welches sich seiner Meinung nach zu wenig für die Richelsdorfer einsetzen würde. "Das Land Hessen muss sich an Gesetze halten und kann sich nicht einfach über diese hinwegsetzen. Natürlich wollen wir für alle eine vetretbare Lösung, dafür loten wir gerade den juristischen Spielraum aus", erklärte der Regierungspräsident über die momentane Gesetzeslage.

Immer wieder wurde nun von Betroffenen die Bodenschutzverordnung thematisiert. Für die Anwohner ein klarer Fall: da die Verunreinigung des Bodens schon vor dem Jahr 1999 eingetreten ist, müsse die damalige Rechtslage gelten. Das Landesgesetz, welches seit 1999 unter dem Bundesgesetz steht, beinhaltet, dass die Anwohner keinerlei Kosten tragen müssen. Allerdings betonte Jörg Hartmann vom RP, dass die momentane Rechtslage gelte und nicht die vor dem Jahr 1999.

"Es geht um ihre Gesundheit"

Landrat Dr. Michael Koch verwies zudem darauf, dass es vor allem um die Gesundheit der Richelsdorfer geht: "Natürlich ist die finanzielle Belastung von enormer Bedeutung, jedoch geht es um Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Kinder und Enkelkinder." Zudem führte er aus, dass es nun Aufgabe der politischen Gremien sei, eine Lösung für die Problematik zu finden. 

Auch die Landtagsabgeordnete Karina Fissmann (SPD)meldete sich zu Wort: "Es gab in Hessen schon mal einen ähnlichen Fall. In Lampertheim wurden damals Gesamtkosten von 90 Millionen Euro zwischen dem Land, der Stadt und den Grundstückseigentümern aufgeteilt". Allerdings wurden die Grundstücksbauten zwischen den 1950er-Jahren bis zu den achtziger Jahren durchgeführt, eben vor dem Eintreten der Bodenschutzverordnung im Jahr 1999. Deshalb ist eine ähnliche Regelung eher unwahrscheinlich.

"Wenn 20 Grundstücke eingezäunt sind, will hier keiner mehr wohnen"

Dr. Kurt Schreiner

Zum Schluss der Veranstaltung eröterte Hartmann auch die Möglichkeit, die betroffenen Stellen zu umzäunen, was Bürgermeister Alexander Wirth sehr erregte: "Es kann doch nicht sein, dass 20 Grundstücke umzäunt werden, dann ist Richelsdorf ein Dorf, in dem keiner mehr wohnen möchte. Auch dies sollte bei der Betrachtung bedacht werden." Zusammenfassend kann man sagen, dass die Veranstaltung zwar die Bürger auf den neusten Informationsstand brachte, aber keinerlei neue Lösungen präsentiert werden konnten, obgleich alle Organisatoren der Veranstaltung dies auch im Vorfeld schon erklärten. (Kevin Kunze)+++


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