Der Angeklagte und sein Verteidiger - Fotos: ci

FULDA "Nähmaschinenartige Stiche?"

Gutachten im Prozess um erstochene 21-Jährige aus Giesel - Geringer Täter-IQ

08.12.23 - Im Verfahren um den gewaltsamen Tod einer 21-Jährigen, die im März dieses Jahres von ihrem Freund in deren gemeinsamer Wohnung in Neuhof-Giesel mit 14 Stichen eines Schraubenziehers umgebracht worden war, trugen am Donnerstag der medizinische und der psychiatrische Sachverständige ihre Gutachten vor.

Die Mutter des Opfers, die als Nebenklägerin fungiert, verließ den Gerichtssaal, während der Gerichtsmediziner detailliert und mit an die Wand projizierten Lichtbildern über die einzelnen, in der Summe tödlichen Verletzungen der jungen Frau referierte. Außer den Stichen, die ihr mittels Schraubenzieher beigebracht worden waren, hatte sie auch zahlreiche Hämatome, Prellungen und Abschürfungen an Kopf und Körper erlitten. Todesursächlich waren laut Gutachten die Verletzungen der Halsschlagader, die innerhalb weniger Minuten zum Verbluten geführt hatten. 

Der medizinische und der psychiatrische Gutachter

Dr. Helge Laubinger, der psychiatrische Gutachter hatte mit dem 27-jährigen Angeklagten gesprochen, ihn getestet und untersucht und auch eine Kernspintomografie veranlasst, um etwaige Hirnschäden zu diagnostizieren. Um zu veranschaulichen, worin die bereits festgestellte Intelligenzminderung des Mannes besteht, führte Dr. Laubinger die Prozessbeteiligten in die Parameter wissenschaftlicher Intelligenzbestimmung ein. Während über 90 Prozent der Menschen über einen IQ im Bereich um hundert verfügten, gehöre der Angeklagte mit einem Wert von 52 zu einer Minderheit von rund zwei Prozent der Bevölkerung. Das zeige sich in Auffassungsstörungen, sein Denken sei verlangsamt, seine Konzentrationsfähigkeit eingeschränkt. Als Beispiel für die Testmethode sei der Proband gebeten worden, die Begriffe 'See' und 'Fluss' zu unterscheiden. Das habe er nicht gekonnt, weil er das 'Konzept' nicht verstanden habe. 

Seine geistige Einschränkung sei auch ihm selbst bekannt, er habe eine Förderschule besucht, aber keinen Abschluss gemacht und habe auch keine Berufsausbildung. In seinem Freundeskreis sei er aber nicht dadurch aufgefallen, er hatte soziale Kontakte und auch bereits zwei Liebesbeziehungen, bevor er mit dem Opfer zusammenkam. Der 27-Jährige trinke nach eigener Aussage regelmäßig Alkohol, vornehmlich am Wochenende. Zwar bestehe keine Alkoholabhängigkeit, wohl aber eine gefährliche Gewöhnung und ein riskanter Konsum. Unter Alkoholeinfluss reagiere er aggressiv und auch gewalttätig und war schon zweimal wegen Körperverletzung verurteilt worden. 

"Alkohol macht die Intelligenzminderung schlimm"

Dr. Laubinger sah die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten während der Tatzeit, für die ein Promillewert von 2,55 errechnet wurde, als erheblich eingeschränkt an. Seine dadurch gesteigerte Kränkbarkeit, seine mangelnde Kritikfähigkeit, sein Drang zur sofortigen Bedürfnisbefriedigung und seine geringe Frustrationstoleranz hätten ihren traurigen Höhepunkt in der Tat gehabt, so der Gutachter. "Alkohol macht die Intelligenzminderung schlimm", konstatierte er den fatalen Zusammenhang.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Josef Richter

Der Gutachter hält eine Suchtbehandlung des Mannes für aussichtslos, dafür fehle diesem die Einsichtsfähigkeit. Er prognostizierte auch eine Gefahr für die Allgemeinheit, die weiterhin vom Angeklagten ausgehen werde, weshalb er die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie für unumgänglich erachtet.

Der Prozess wird am kommenden Dienstag mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung fortgesetzt. (ci)+++

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