Nach Tod vom sechsjährigen Leon: Freispruch für den Vater
02.08.24 - Urteil im Fall Leon am Donnerstagnachmittag: Der Vater des sechsjährigen Jungen wurde vor dem Landgericht in Innsbruck (Österreich) freigesprochen. Der Fall hatte in Osthessen und ganz Europa vor über zwei Jahren für viel Aufsehen gesorgt. Nun das Urteil des Innsbrucker Gerichtes, nach 524 Tagen U-Haft.
Hintergrund: Der Fall des geistig behinderten kleinen Jungen hatte vor zwei Jahren in Osthessen für Entsetzen und Erschütterung gesorgt, auch, weil der jetzt angeklagte Vater, der mit seiner Frau und den beiden Kindern in Österreich lebte, ursprünglich aus der Gemeinde Eichenzell-Rothemann (Landkreis Fulda) stammt.
Die Verkündigung im Gerichtssaal sah, wie folgt aus:
"Ist der Angeklagte schuldig, seinen Sohn vorsätzlich getötet, indem er ihn in die Ache warf? Die Antwort der Geschworenen lautet: '0 Mal mit Ja, 8 Mal mit Nein.' Und die Frage in Bezug auf den vorgetäuschten Raubüberfall beantworteten die Geschworenen mit: '0 Mal mit Ja, 8 Mal mit Nein'."
Das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte durfte sofort nach Hause und wurde von seinen Verwandten und Freunden noch im Gerichtssaal umarmt. (kku)+++