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FULDA Stadt und Polizei nennen Details

Es wird konkret! Innenstadt wird ab Samstag zur Waffenverbotszone

27.02.25 - Die Fuldaer Innenstadt wird ab Samstag - darunter fällt auch der Rosenmontag - zur Waffenverbotszone. Das soll das Sicherheitsgefühl der Bürger stärken, nicht nur in der närrischen Zeit. Die Polizei kann so anlasslose Kontrollen durchführen.

Fuldas Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Dag Wehner sowie Polizeipräsident Michael Tegethoff nannten in einer Pressekonferenz am Mittwoch alle Details. Die Botschaft: "Wir wollen Straftaten verhindern und niemanden kriminalisieren." Das Thema sei während der Fußball-EM im Sommer 2024 Vorläufer gewesen, jetzt habe man dies konkretisiert.

Bei einer Pressekonferenz am Mittwoch wurden die Details zur Waffenverbotszone in ...Fotos: Martin Engel

Man wolle die Sicherheit der Bürger in der Innenstadt erhöhen.

"Wir haben einen Ermessensspielraum."

Sascha Siebert vom Rechts- und Ordnungsamt Fulda

EPHK Thomas Wagner, Leiter der Führungsgruppe der Polizeidirektion Fulda ...

Ab Samstag (1. März) ist das Führen von Waffen und Messern in weiten Teilen der Innenstadt untersagt. "Die neue Regelung ist kein Allheilmittel gegen Gewalttaten, sie ist aber ein weiterer Baustein der Sicherheitsarchitektur in unserer Stadt und trägt dazu bei, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stärken", erläutert Wehner. Grundsätzlich bestehe in Fulda für niemanden die Notwendigkeit, beim Besuch der Innenstadt eine Waffe oder ein Messer mitzunehmen. Dennoch: "Eine 100-prozentige Sicherheit kann niemand gewährleisten."

Immer mehr Gewalt- und Waffendelikte in Fulda

Polizeipräsident Tegethoff ergänzt: "Wir haben in den letzten Jahren auch in der Innenstadt von Fulda eine Zunahme von Gewaltdelikten im öffentlichen Raum – zum Teil unter Einsatz von Waffen oder gefährlichen Gegenständen - registriert."

540 Gewaltdelikte gab es zwischen 2022 und 2024 im öffentlichen Raum in Fulda.
Davon kam es bei 126 zum Einsatz von Waffen und Messern.
Davon wurde bei 85 Taten ein Messer gezückt.

85 Prozent der Täter waren männlich.
Jeder Vierte war zwischen 14 und 21 Jahre alt.
Über Dreiviertel der Tatverdächtigen waren zwischen 14 und 39 Jahre alt.

Diese Parameter sollen den Beamten bei den Kontrollen helfen. "Mit der neuen Rechtsverordnung ergeben sich für Polizei und Ordnungsbehörde nun zusätzliche Kontrollmöglichkeiten, die wir verstärkt mit Augenmaß durchführen und kommunikativ begleiten werden. Dies dient der Verhinderung von Straftaten."

Mehr Personal - sowohl für das Ordnungsamt Fulda als auch für das Polizeipräsidium Osthessen - wird es jedoch nicht geben. "Hier werden keine Hundertschaften täglich im Einsatz sein, das können wir nicht leisten." Man werde die Kontrollen wie bisher auch in den täglichen Dienst mit einbinden - "nur jetzt haben die Beamten mehr Befugnisse", erklärt Thomas Wagner, Leiter der Führungsgruppe der Polizeidirektion Fulda.

Ramona Gärtner vom Ordnungsamt Fulda

Was gilt als Waffe?

Waffen sind Schusswaffen und gleichgestellte Gegenstände (beispielsweise Taschenlampenpistolen) sowie Hieb- und Stoßwaffen (Messer). Der Umgang mit Waffen oder Munition ist grundsätzlich nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Führen von Waffen und Messern aller Art ist im festgelegten Gebiet rund um die Uhr verboten. Ausnahmen für Messer gelten beispielsweise für Personen, die entsprechende Gegenstände in Ausübung ihres Berufes mit sich führen (zum Beispiel Handwerker oder Aussteller auf Märkten).

Wo verläuft die Waffenverbotszone?

Die Gebietskulisse wurde aufgrund von Kriminalitätsanalysen im Innenstadtbereich festgelegt. Zusätzlich wurden auch Bereiche berücksichtigt, in denen es typischerweise zu Menschenansammlungen kommen kann, sowie daran angrenzende Bereiche. Im Ergebnis umfasst der Geltungsbereich die nördliche Mauer des Schlossgartens bis zum Gebäude der Orangerie, Wirtschaftshof der Orangerie, Paulustor, Pauluspromenade, Johannes-Dyba-Allee, Wilhelmstraße, Abtstor, Königstraße, Löherstraße, Von-Schildeck-Straße, Rangstraße / Dalbergstraße, Goethestraße, Künzeller Straße, Am Emaillierwerk, Am Bahnhof, Kurfürstenstraße bis zur Schlossgartenmauer.

Welche Folgen hat ein Verstoß?

Bei einem Verstoß wird die Waffe beziehungsweise das Messer sichergestellt, eingezogen und vernichtet. Gegen die Person wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Und das kann richtig teuer werden: bis zu 10.000 Euro.

Dominik Möller, Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit im Polizeipräsidium ...

Archivfoto: ON/Rene Kunze

Der blau hinterlegte Bereich definiert die Waffenverbotszone.

Nina Seikel und Mathias Schmidt von OSTHESSENlNEWS

Hintergrund

Rechtliche Grundlagen für die Einführung einer Waffenverbotszone in Fulda ist eine Verordnung des Landes Hessen zur Durchführung des Waffengesetzes vom 11. Dezember 2024. Danach sind die Oberbürgermeister der Sonderstatusstädte ermächtigt, solche Zonen einzurichten. In Fulda liegt diese Aufgabe im Verantwortungsbereich von Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Dag Wehner. (Nina Seikel) +++


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