Ab Samstag: Temporäre Waffenverbotszone in Fulda. - Fotos: Henrik Schmitt

FULDA Während der EM

Bermuda-Dreieck wird zur temporären Waffenverbotszone

28.06.24 - Ab dem kommenden Samstag, 29. Juni 2024, werden an EM-Spieltagen einige Bereiche des sogenannten Bermuda-Dreiecks in der Stadt Fulda als temporäre Waffenverbotszone ausgewiesen. Der Landkreis Fulda hat in Abstimmung mit Polizei und Stadt Fulda eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen. Das Verbot gilt bis zum EM-Finalspiel am 14. Juli an allen Spieltagen jeweils ab 16 Uhr bis zum Folgetag um 6 Uhr.

Landkreis, Stadt und Polizei Fulda erwarten angesichts der Fußball-Europameisterschaft und des Erreichens des Achtelfinales der deutschen Mannschaft eine weitere Zunahme des schon jetzt regen Publikumsverkehrs – vor, während und nach den Spielübertragungen. Besonders gelte dies vor allem in den Public-Viewing-Bereichen um Kanal- und untere Karlstraße.

Foto: picture alliance/dpa | Arne Dedert

Das Bermuda-Dreieck ist bei vielen Fans beliebt. Archivfotos: O|N/ Martin Engel

Wegen des erhöhten Personenaufkommens, zunehmenden Alkoholkonsums und gegebenenfalls widerstreitender Fanlager sind nach Erfahrungen der Polizei verbale und körperliche Auseinandersetzungen nicht auszuschließen. Wird dabei eine Waffe oder ein Messer verwendet, besteht erhebliche Gefahr für Leib oder Leben einer Vielzahl von Personen.

Dies sind nach Auffassung der Polizei tatsächliche Anhaltspunkte, die die Einrichtung einer temporären Waffenverbotszone zur Abwehr beziehungsweise Begrenzung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit rechtfertigen, die nun per Verordnung durch den Landkreis Fulda erfolgt ist.

Die Regeln

Innerhalb der Waffenverbotszone untersagt ist das Führen von Waffen gemäß § 1 Abs.2 des Waffengesetzes. Dazu gehören beispielsweise Schusswaffen, Schreckschusspistolen sowie Hieb- und Stichwaffen. Verboten sind ebenfalls Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern.

Das Verbot gilt in der unteren Karlstraße von Hausnummer 12 und 17 bis zur Einmündung Löherstraße/Königstraße sowie in der Kanalstraße von der Karlstraße bis zur Kreuzung Robert-Kircher-Straße – und zwar an folgenden Tagen: Samstag, 29.06.2024 Sonntag, 30.06.2024 Montag, 01.07.2024 Dienstag, 02.07.2024 Freitag, 05.07.2024 Samstag, 06.07.2024 Dienstag, 09.07.2024 Mittwoch, 10.07.2024 Sonntag, 14.07.2024 jeweils in den Zeiten von 16 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags.

Bald eine dauerhafte Waffenverbotszone?

Ungeachtet der nun temporär angeordneten Waffenverbotszone wird darüber hinaus geprüft, ob und wo im Landkreis Fulda dauerhafte Waffenverbotszonen eingerichtet werden können.

Die Verordnung ist auf der Homepage des Landkreises Fulda www.landkreis-fulda.de unter Amtliche Bekanntmachungen abrufbar. (pm) +++

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