
Hier im Freibad soll es zu sexuellen Belästigungen gekommen sein. - Archifoto: O|N/Moritz Pappert
GELNHAUSEN
Prozessauftakt am Montag
Mädchen im Freibad sexuell belästigt? Angeklagte sprechen von Verwechslung
26.10.26 - Die mutmaßlichen sexuellen Übergriffe auf mehrere minderjährige Mädchen im Barbarossa-Freibad in Gelnhausen im Main-Kinzig-Kreis hatten im vergangenen Jahr für Aufsehen gesorgt. Nun wird der Fall vor Gericht verhandelt: Am Montag begann vor dem Amtsgericht Gelnhausen der Prozess gegen zwei Männer. Ihnen wird vorgeworfen, mehrere Mädchen im Alter zwischen 13 und 15 Jahren sexuell belästigt zu haben.
Die beiden Angeklagten besitzen die syrische Staatsangehörigkeit und waren zum Zeitpunkt der Anklageerhebung im November 2025 18 beziehungsweise 28 Jahre alt. Verhandelt wird vor dem Jugendgericht, da der jüngere Angeklagte strafrechtlich als Heranwachsender gilt.
Angeklagte weisen Vorwürfe zurück
Mehreren Medienberichten zufolge erklärte der mittlerweile 19-jährige Angeklagte am Montag vor Gericht, er habe sich damals lediglich zum Schwimmen im Freibad aufgehalten. Die betroffenen Mädchen habe er überhaupt nicht gesehen. Auch sein inzwischen 29 Jahre alter Cousin bestritt die Anschuldigungen. Beide verwiesen auf einen anderen Mann, der ihrer Ansicht nach als Täter infrage kommen könnte. Sie beschrieben ihn als Mann mit einer Zahnlücke und einem Tattoo auf der Schulter. Die Polizei konnte diese Person im Zuge ihrer Ermittlungen allerdings nicht ausfindig machen.
Auch Polizeibeamte kamen beim Prozessauftakt zu Wort. Dabei erklärten die beteiligten Polizisten, dass sie sich an zahlreiche Einzelheiten des damaligen Tages nicht mehr erinnern könnten.
Mädchen sollen im Schwimmbecken belästigt worden sein
Die Vorwürfe beziehen sich auf einen Vorfall am 22. Juni 2025 im Barbarossabad in Gelnhausen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der jüngere Angeklagte einem damals 13 Jahre alten Mädchen an das Gesäß gefasst haben. Einer 14-Jährigen soll er an Brust und Gesäß gefasst haben (
OSTHESSEN|NEWS berichtete damals mehrfach).
Außerdem soll er eine 15-Jährige im Schwimmbecken gegen ihren Willen am Bein festgehalten und an ihrem Bikinioberteil gezogen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm deshalb sexuelle Belästigung in zwei Fällen sowie Nötigung in einem Fall vor. Da er zur mutmaßlichen Tatzeit 18 Jahre alt war, kommt bei ihm Jugendstrafrecht zur Anwendung. Dem älteren Angeklagten wird sexuelle Belästigung in einem Fall vorgeworfen. Er soll einer 14-Jährigen an das Gesäß gefasst haben. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Prozess musste wegen Erkrankung verschoben werden
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte die Polizei umfangreiche Ermittlungen aufgenommen. Dabei wurden unter anderem Wohnungen durchsucht, elektronische Datenträger ausgewertet und zahlreiche Zeugen befragt. Ursprünglich standen fünf Männer im Verdacht, an den mutmaßlichen Übergriffen beteiligt gewesen zu sein. Gegen drei von ihnen wurden die Ermittlungen inzwischen eingestellt, weil die Beweislage für eine Anklage nicht ausreichte. Eigentlich sollte der Prozess bereits im April beginnen. Wegen der Erkrankung des zuständigen Richters musste der Auftakt jedoch verschoben werden.
Vorfälle lösten politische Diskussion aus
Mit dem ersten Verhandlungstag ist das Verfahren noch lange nicht abgeschlossen. Das Gericht hat drei weitere Termine bis November angesetzt. Dabei sollen auch die betroffenen Schülerinnen als Zeugen gehört werden.
Die mutmaßlichen Übergriffe hatten weit über Gelnhausen hinaus für Aufmerksamkeit gesorgt und eine Debatte über Sicherheit in Schwimmbädern ausgelöst. Besonders wurde dabei Bürgermeister Christian Litzinger (CDU) kritisiert. In einem Interview mit WELT TV sagte Litzinger damals: "Bei hohen Temperaturen liegen die Gemüter manchmal blank." Nach einem regelrechten Shitstorm entschuldigte er sich in einem Statement (O|N berichtete). Die Stadt Gelnhausen reagierte unter anderem mit der Einrichtung einer Kommission zur Förderung der Sicherheit. Zudem wurden weitere Maßnahmen wie der Einsatz von Integrationslotsen und eine Ausweitung der Videoüberwachung diskutiert.
Für beide Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. (ms) +++ 
↓↓ alle 6 Artikel anzeigen ↓↓