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Der 43-jährige Florian Hölzer muss ins Gefängnis. - Fotos: Henrik Schmitt

FULDA Demenzkranken Rentner betrogen

"Nicht dumm, sondern dreist" - Ex-BM Florian Hölzer muss ins Gefängnis

05.11.22 - Der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Kalbach im Kreis Fulda ist am Freitag vom Landgericht Fulda zu einer Strafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah als erwiesen an, dass der 43-jährige Florian Hölzer einen 90-jährigen demenzkranken Rentner um 34.000 Euro gebracht hat. Zusätzlich zu der Haftstrafe muss Hölzer die 34.000 Euro samt Zinsen zurückzahlen. 

Das Amtsgericht Fulda hatte den Ex-Bürgermeister wegen Untreue in 34 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sowohl der 43-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt.

Das Gericht sah als erwiesen an, dass der 43-Jährige einen 90-jährigen demenzkranken ...

Über das vom Staatsanwalt geforderte Strafmaß hinausgegangen

Es ist ungewöhnlich, wenn ein Richter so deutlich über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausgeht, wie in diesem Fall. Ein Jahr und neun Monate zur Bewährung hatte Staatsanwalt Christoph Wirth im Verfahren gegen Florian Hölzer für tat- und schuldangemessen angesehen und gegenüber OSTHESSEN|NEWS begründet, warum der Angeklagte seiner Auffassung nach nicht ins Gefängnis sollte: um die veruntreuten 34.000 Euro an die Tochter und Enkelin des Opfers zurückzahlen zu können, müsse Hölzer Geld verdienen, was er in Haft nicht könne. 

Doch die Kammer unter Vorsitz von Richter Dr. Jochen Müller folgte dieser Überlegung des Staatsanwalts nicht, sondern setzte noch ein halbes Jahr Haftdauer obendrauf. Damit ist auch die Bewährung vom Tisch, Hölzer muss ins Gefängnis. Zwar habe er vor Gericht mit großer Geste gesagt, er sei unschuldig, doch das Gericht sei ohne jeden vernünftigen Zweifel vom Gegenteil überzeugt, erklärte Dr. Müller, der in einer umfangreichen Urteilsbegründung alle vermeintlichen Unschuldsbeweise zerpflückte, bis nichts zurückblieb als die geplante und heimtückische Abzocke eines hilflosen 90-jährigen Opfers ohne nahe Angehörige oder Freunde, der seinem vermeintlichen "Freund" blind vertraut hatte. "Demenzkranke und Tote können sich nicht wehren, er war das ideale Opfer", so der Richter. 

Nicht dumm, sondern dreist

Das Bild, das der Angeklagte während der Verhandlung von sich offenbart habe, sei nicht positiv. Vielmehr sei er skrupellos und habe ein taktisches Verhältnis zur Wahrheit. Zugegeben habe er immer nur das, was nicht mehr zu leugnen war. Er habe versucht, Zeugenaussagen zu seinen Gunsten zu manipulieren und zu sehr auf die Reputation seines Bürgermeisterstatus vertraut. Dass er sich die angeblichen Geldübergaben an den Rentner nicht habe quittieren lassen, sei eine große Dummheit gewesen, hatte der Verteidiger behauptet, doch das Gericht kam zu einem anderen Schluss: "Sie sind nicht dumm, sondern dreist!"

Gezielt und geplant habe er das Guthaben des ihm vertrauenden Mann an sich gebracht. Nachdem die Umbuchung vom Spar- auf das Girokonto, über das er verfügen konnte, veranlasst worden war, habe Hölzer im Seniorenheim dafür gesorgt, dass seinem Opfer dessen Post vorenthalten und für seinen "Betreuer" gesammelt wurde, so dass dieser seine Kontoauszüge nicht mehr zu Gesicht bekam. Alle von ihm ins Feld geführten Begründungen, warum er über 30 Mal in Folge an den Geldautomaten in Petersberg gefahren war und dafür während seiner 80-Stunden-Woche als Bürgermeister über eine halbe Stunde Fahrtzeit aufgewendet habe, seien unplausible Schutzbehauptungen und widerlegt. Damit habe Hölzer nach außen suggerieren wollen, dass es der Rentner gewesen sei, der am Automat war und das wegen seiner Demenz anschließend vergessen habe. Mit seinen nachträglichen Erklärungen habe sich der Ex-Bürgermeister zum "tumben Geldboten" degradieren wollen, was ebenso unglaubwürdig sei. 

Auch für die angebliche, völlig unsinnige Versendung des Geldes auf dem Postweg in die USA gebe es keinerlei Beweise. Abgesehen davon, dass die Tochter ebenfalls über eine Bankvollmacht verfügte, hätte es für einen Transfer weitaus sicherere und bessere Möglichkeiten gegeben. Sich mit seiner Erfahrung als Verwaltungschef von einer demenzkranken Person "führen zu lassen", sei ebenfalls völlig unwahrscheinlich. 

So sei die Kammer wegen der erwiesenen besonders schweren Untreue und dem gewerbsmäßigen Handeln zur Strafbemessung von zwei Jahren und drei Monaten gekommen, führte Dr. Müller aus. Florian Hölzer muss über die Haftstrafe hinaus der Tochter und der Enkelin die veruntreuten 34.000 Euro plus Zinsen zurückzahlen, entschied das Landgericht. Gegen das Urteil ist noch das Mittel der Revision zulässig. (Carla Ihle-Becker) +++

Urteil gegen Ex-Bürgermeister Florian H. verzögert sich - neue Beweisanträge

Berufungsverfahren: Kalbacher Ex-BM wehrt sich gegen Verurteilung

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