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Der wegen Veruntreuung vom Amtsgericht Verurteilte hat Rechtsmittel dagegen eingelegt - Fotos: Carina Jirsch

FULDA 34.000 Euro von Rentner veruntreut?

Berufungsverfahren: Kalbacher Ex-BM wehrt sich gegen Verurteilung

05.10.22 - Der Fall ist außergewöhnlich und hatte bereits im Februar dieses Jahres zu großem Medienecho geführt: Das Amtsgericht Fulda hatte damals einen 43-jährigen Angeklagten, der von 2014 bis 2020 als Bürgermeister von Kalbach (Landkreis Fulda) tätig war, wegen Untreue in 34 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Taten, die sich im Jahr 2020 ereignet haben sollen, betrafen den Missbrauch einer Vorsorgevollmacht, die dem Angeklagten als Privatperson und nicht in seiner damaligen dienstlichen Funktion als Bürgermeister erteilt worden war.

Sowohl der 43-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt. Darüber verhandelt am heutigen Mittwoch die 3. Kleine Strafkammer des Landgerichts Fulda. Der Ex-Bürgermeister war wegen Veruntreuung von 34.000 Euro, die rechtmäßig einem 90-jährigen Demenzkranken aus Petersberg bei Fulda gehörten, verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte angeklagt, dass er als Bevollmächtigter des Rentners dessen Vertrauen missbraucht und dessen Geld veruntreut hatte. Richter Dr. Szymon Mazur sah die Schuld des ehemaligen Rathauschefs nach der Beweisaufnahme als erwiesen an und verurteilte den 43-Jährigen zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe. Die veruntreute Summe musste er zurückzahlen.

Der mittlerweile verstorbene Rentner hatte bei der Polizei angezeigt, dass er 34.000 Euro vermisse. Wo das Geld geblieben ist, konnte er sich nicht erklären. Der Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, er habe das Geld im Auftrag des Rentners abgehoben und ihm regelmäßig vorbeigebracht. 

Angeblich im Auftrag des Rentners abgehoben

Eine Erklärung, wofür der zu dieser Zeit in einem Altersheim Lebende angeblich täglich so hohe Summe gebraucht haben sollte, blieb der Angeklagte schuldig, danach habe er den Senior nicht gefragt. Wegen Corona konnte der Geschädigte das Heim zu dieser Zeit gar nicht verlassen - das Geld blieb verschwunden.

Laut Gericht überstiegen die Ausgaben des Exbürgermeisters und dessen Frau zur Tatzeit ihre Einnahmen monatlich um etwa 900 Euro. Überraschenderweise änderte sich das während und nach dem Tatzeitraum: Das Paar hob plötzlich kaum noch Geld ab. Begründung des Angeklagten: 15.000 Euro-Geschenk der Schwiegermutter. Das Geld habe das Paar bar bekommen und davon gelebt, sagten sie aus.

Zwar konnte das Gericht dem Angeklagten nicht nachweisen, dass er das Geld behalten hat, doch er habe mindestens seine Kontrollpflichten als Bevollmächtigter verletzt, urteilte Richter Dr. Szymon Mazur, der selbst auch als Betreuungsrichter fungiert. Deshalb verurteilte er den bis dahin nicht vorbestraften 43-Jährigen zu eineinhalb Jahren auf Bewährung - wie von der Staatsanwaltschaft gefordert. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Sowohl der Staatsanwalt als auch der Rechtsanwalt des 43-Jährigen hatten daraufhin Rechtsmittel eingelegt. 

O|N ist bei der Berufungsverhandlung vor Ort im Landgericht und berichtet aktuell von dem Verfahren. (ci)+++

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