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Untreue-Fall: Kalbachs Ex-Bürgermeister Hölzer legt Revision ein
08.11.22 - Neue Entwicklungen im Untreue-Prozess: Nachdem der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Kalbach (Kreis Fulda) am Freitag (4. November) zu einer Strafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt wurde (O|N berichtete mehrfach), hat der 43-Jährige nun Revision eingelegt. Das teilt das Landgericht Fulda am Dienstagmorgen in einer Pressemitteilung mit.
Das Gericht kam letztendlich zu der Ansicht, dass Untreue in 34 Fällen vorliegt. Der Beschuldigte habe einen 90-jährigen demenzkranken Rentner um 34.000 Euro gebracht. Neben der Haftstrafe muss Hölzer diese Summe samt Zinsen an die Angehörigen des mittlerweile Verstorbenen zurückzahlen. "Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte das Rechtsmittel der Revision eingelegt. Für die Entscheidung über selbige ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zuständig", lautet die Meldung des Landgerichts.
Die Revision bildet die höchste Instanz im Strafverfahren und ist damit die letzte Möglichkeit, ein rechtsfehlerhaftes Urteil anzugreifen. Zuständig für die Revision sind dabei die Oberlandesgerichte oder der Bundesgerichtshof. Dabei werden die Urteile – anders als bei der Berufung – nur auf Rechtsfehler geprüft. (mkr) +++