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       Stationäre und ambulante

Patientenversorgung

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Die Kosten für einen stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen – aber nur dann, wenn er tatsächlich notwendig war. Weil Patienten oft erschrocken seien, wenn ein Arzt sie beispielsweise nach einem Besuch in der Notfallaufnahme nicht stationär aufnimmt, sondern nur das Nötigste macht, damit es dem Patienten besser geht, findet Dr. med. Samir Al-Hami, Leiter des Neuro-Spine-Centers in Fulda: „Es ist wichtig, mit Gerüchten aufzuräumen.“

 

Der Neurochirurg erklärt: „Das Krankenhaus bekommt die Rechnung für den Aufenthalt des Patienten nicht bezahlt, wenn es keine Notwendigkeit für die medizinischen Behandlung gibt.“ Wann diese vorliegt oder nicht sei hier in Deutschland genau definiert: „Es muss einen Grund dafür geben, dass jemand stationär aufgenommen wird.“ In der Regel gelte eine einfache Faustregel: ambulant vor stationär.

 

Die Ursache dafür liege auf der Hand: „Wird beispielsweise ein Karpaltunnelsyndrom ambulant operiert, dann sind die Kosten dafür ungefähr zwei Drittel geringer, als würde man die Erkrankung stationär behandeln.“ Es müssten also zunächst alle Möglichkeiten der ambulanten Versorgung ausgeschöpft sein, bevor ein Patient stationär aufgenommen werde. „Damit wird eine Reduzierung der Kosten angestrebt.“ Miteinbegriffen seien hier übrigens auch auf Pflege angewiesene Menschen. „Wenn es die Möglichkeit gibt, diese zuhause zu versorgen, gibt es keinen Anlass für einen Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung.“

 

 

Dazu Dr. Al-Hami abschließend: „Der Anspruch auf vollstationäre Behandlung im Krankenhaus ist also davon abhängig, ob das Behandlungsziel nicht auch ambulant erreicht werden kann.“