Archiv
Heimtückischer Mord aus niederen Beweggründen: 38-Jähriger angeklagt
06.10.21 - Der Prozess am Fuldaer Landgericht gegen Mohammad H., der angeklagt ist, den vermeintlichen Liebhaber seiner Ehefrau am frühen Morgen des 15. Februar gezielt in dessen Pkw in Fulda-Neuenberg erschossen zu haben, startete am Dienstagmorgen mit der Anklageverlesung durch Staatsanwältin Dr. Christine Seban. Der 38-Jährige aus Dorsten in Nordrhein-Westfalen soll seinen ebenfalls aus Syrien stammenden Freund unter Ausnutzung von dessen Arg- und Wehrlosigkeit vermutlich aus Eifersucht und dem Gefühl verletzter Ehre getötet haben. Beide haben jeweils fünf Kinder.
Bereits seit März 2020 sei Mohammad H. überzeugt gewesen, dass das spätere Opfer mit der Ehefrau des Angeklagten ein heimliches Verhältnis unterhielt. Dafür habe er sogar ein Beweisvideo mit Ton, hieß es in der Anklageschrift. Spätestens am Tag vor der Tat habe sich der Angeklagte entschlossen, seinen vermeintlichen Nebenbuhler zu töten. Er hatte falsche Nummernschilder an seinen Wagen montiert und in Fulda angekommen in der Johannesstraße geparkt, um dann das Wohnhaus des 41-Jährigen im Klosterwiesenweg auszukundschaften. Als sein späteres Opfer am frühen Morgen gegen 4 Uhr zu seinem Auto ging, um zur Frühschicht zu seiner Arbeitsstelle in Poppenhausen zu fahren und sich gerade angeschnallt hatte, trat der Angeklagte neben ihn und feuerte drei Schüsse durch die geschlossene Scheibe auf ihn ab. Zwei verfehlten ihr Ziel, doch der dritte Schuss traf den 41-Jährigen am Kopf und drang in dessen Schädel ein, was unmittelbar zum Tod führte. Das im Wagen angeschnallte Opfer konnte sich gegen den plötzlichen Angriff nicht zur Wehr setzen und hatte keinerlei Möglichkeit mehr zu reagieren, was das Mordmerkmal der Heimtücke und Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit erfüllt.
Die Erkenntnisse über das vermutete Tatmotiv der Eifersucht stammen aus einer Aussage des Bruders des Angeklagten. Auch dessen Ehefrau hatte bei der Polizei ausgesagt, später aber von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Ob sich der 38-Jährige selbst zum Tatvorwurf vor Gericht einlassen wird, steht noch nicht fest. Seine zwei Wahl- und ein Pflichtverteidiger ließen das heute offen und verwiesen auf den nächsten Verhandlungstag.
Sie monierten die coronabedingte Sitzordnung im Gericht und baten darum, alle neben ihrem Mandaten zu sitzen. Auch die Platzierung der Protokollantin sei nicht akzeptabel, weil diese der Verteidigung auf die Monitore sehen könnte. Richter Josef Richter versprach eine Lösung zu suchen, verwies aber auf die vorgeschriebene Abstände und die Tatsache, dass kein anderer Sitzungssaal zur Verfügung stehe. Der Prozess wird am 21. Oktober um 9:30 Uhr fortgesetzt. (ci)+++