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FULDA Nicht im Affekt, sondern voll schuldfähig

Urteil im Mordfall Neuenberg: Lebenslange Strafe wegen Heimtücke

08.03.22 - Im  Fall des in Fulda-Neuenberg am Rosenmontag 2021 in seinem Auto in Neuenberg erschossenen fünffachen Familienvaters ist das Urteil am Landgericht Fulda am Montag gefallen: Der 38-jährige Angeklagte muss lebenslang hinter Gitter. Das Gericht verurteilte ihn wegen Mordes. Bei der Tat sei er vollumfänglich schuldfähig gewesen, so der Richter. 

Der Angeklagte wird zum letzten Mal ins Gericht geführt Alle Fotos: Martin Engel

In dieser ruhigen Nebenstraße in Fulda-Neuenberg geschah am frühen Morgen des 15.2.21 ...

In den frühen Morgenstunden des 15. Februar 2021 habe vor der Haustür des Opfers im Fuldaer Klosterwiesenweg "eine kaltblütige Hinrichtung" stattgefunden, urteilte der Vorsitzende Richter Josef Richter am Montag im Landgericht bei seiner Urteilsbegründung. Weil der Angeklagte geglaubt habe, der 41-Jährige, einmal sein enger Freund, stelle seiner Frau nach und wolle ein Verhältnis mit ihr anfangen, habe dieser ihm aufgelauert und den Ahnungslosen, der wehrlos in seinem Wagen angeschnallt war, aus nächster Nähe durch die geschlossene Scheibe in den Kopf geschossen.  Das Gericht sah nach der fünfmonatigen Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der 38-Jährige seine Tat geplant habe. Er war mit geladenem Revolver und einem nicht zugelassenen Pkw mit falschen Nummernschildern am Abend vor der Tat aus seinem Wohnort Dorsten nach Fulda gekommen und habe rund einen Kilometer vom späteren Tatort entfernt geparkt.

Der perfekte Mord? 

"Es sollte der perfekte Mord werden", beschrieb der Richter das planvolle Vorgehen des Angeklagten. "Doch womit er nicht gerechnet hatte: die Batterie seines Wagens versagte nach sieben Stunden bei minus 14 Grad ihren Dienst, der Wagen sprang nicht an." So sah er sich gezwungen, den Wagen auf dem Parkplatz an der Johannisau zurückzulassen und zu Fuß zu flüchten. Unterwegs habe er seinen Revolver weggeworfen. Er lief nach Neuhof, wo er sich anschließend mit einem Taxi zu seiner Schwester nach Remscheid fahren ließ. Doch unter anderem durch den zurückgelassenen Wagen kam man ihm auf die Spur: zwei Tage später wurde er verhaftet.

Der 38-Jährige hatte zwar die Schüsse gestanden, aber behauptet, die Waffe nur als Unterstützung für eine Drohung gegen den vermeintlichen Nebenbuhler mitgenommen zu haben. Er habe ihn zur Rede stellen wollen, doch dieser habe ihn beschimpft und gedemütigt. "Lern erstmal mit einer Waffe umzugehen", habe das spätere Opfer ihn verhöhnt, da habe er spontan abgedrückt und sei danach völlig kopflos geflüchtet. Diese Einlassung wertete das Gericht als nicht plausibel und unglaubhaft. Für eine Drohung hätte er weder den Revolver laden, noch weit entfernt parken oder den Tatort ausspionieren müssen. "Dieses Verhalten diente einzig und allein der Verschleierung", konstatierte der Richter. "Aber warum muss man etwas verschleiern, wenn man nichts außer einer Drohung geplant hat?"

Der Gutachter habe auch die Frage plausibel beantwortet, ob der Angeklagte in irgendeiner Weise schuldvermindert gewesen sei. Dafür habe er keinerlei Anhaltspunkte gesehen. Es liege weder ein Wahn, noch eine Intelligenzminderung oder  seelische Störung vor. Auch für eine gravierende Bewusstseinstörung oder eine Affekttat fehlten jegliche Hinweise. Doch das Mordmerkmal der Heimtücke sei erfüllt, weil das Opfer nicht den "Hauch einer Chance" gehabt habe, sondern völlig arg- und wehrlos gewesen sei.

"Sie kommen irgendwann wieder auf freien Fuß", sagte Richter Josef Richter zum Abschluss zu dem 38-Jährigen. "Doch fünf Kinder haben ihren Vater für immer verloren."+++(ci)


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