Der gerichtsbekannte Angeklagte und sein Verteidiger Christian Celsen - Fotos: ci

FULDA Opfer zusammengeschlagen

Täter vom Aschenberg jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht

23.08.24 - Die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung am Jerusalemplatz, die am Donnerstag am Amtsgericht verhandelt wurde, ließ auf den ersten Blick die Vermutung zu, es ginge um eine Schlägerei zwischen Betrunkenen. Doch einer der beiden Angeklagten ist der im März dieses Jahres im "Aschenbergprozess" wegen Totschlags zu 12 Jahren verurteilte Valerij M. Er wurde aus der JVA Fulda in Fußfesseln und von vier Beamten bewacht ins Amtsgericht gebracht.

Amtrichter Ulrich Jahn mit den Schöffinnen und Staatsanwalt Andreas Helmich ...

Der mittlerweile 38-Jährige und ein weiterer 42-jähriger Angeklagter sollen das ihnen bekannte Opfer unter dem Vorwand, gemeinsam trinken zu wollen, am 17.2.2023 gezielt in den Park am Jerusalemplatz bestellt zu haben, um ihn dort zusammenzuschlagen. Als Motiv vermutete die Anklage Eifersucht, denn der 51-Jährige war auch mit der Freundin des einen Angeklagten befreundet und verkehrte in deren Wohnung. Das Paar war darüber in Streit geraten, dass der 51-Jährige der Frau angeblich Avancen gemacht hatte, was diese vor Gericht allerdings bestritt.

Als der 38-Jährige und sein Begleiter am Tattag dem Opfer im Park begegneten, schlug er diesem ohne Vorwarnung sofort massiv mit der linken Hand, über die er einen Metallschlagring oder einen vergleichbaren Gegenstand gezogen haben soll, gegen die rechte Kopfseite und versetzte ihm weitere Faustschläge ins Gesicht. Nachdem das Opfer zu Boden gefallen war, soll der Angeklagte L. ihm mit den Füßen in die Rippen und ein unbekannter dritter Täter in den Bauch getreten haben. "Wenn du hier nochmal auftauchst, bist du tot", habe der Haupttäter ihm noch zugerufen. Der Geschädigte erlitt dadurch einen Riss über dem rechten Auge, ein rechtsseitiges Monokelhämatom mit einer Fraktur der Augenhöhle und Brüche der 8. und 9. rechten Rippe und lag zwei Monate im Krankenhaus.

Sexuelle Belästigung der Tochter als Motiv?

Rechts der der Mitangeklagte

Während das Opfer der Polizei zunächst gesagt hatte, er habe die drei Täter nicht gekannt, die ihn völlig grundlos zusammengeschlagen hatten, erklärte er später, er sei mit den beiden Angeklagten befreundet gewesen, wisse aber nicht, warum diese ihn attackiert hätten. Valerij M. habe zu dem am Boden Liegenden sinngemäß gesagt: "Ich werde dir austreiben, fremde Frauen auf dem Balkon zu vergewaltigen", was das Opfer nicht habe zuordnen können. Er habe die Frau niemals "angemacht".

Der 38-Jährige gab am Donnerstag vor Gericht allerdings an, Hintergrund der brutalen "Abrechnung" sei die Tatsache, dass er den 51-Jährigen in der Wohnung seiner Freundin dabei ertappt habe, als dieser deren fünfjährige Tochter unsittlich berührt habe. Das habe er der Mutter auch berichtet, als diese von der Arbeit kam. Nachdem er den 51-Jährigen zu Boden geschlagen hatte, fotografierte er sein Opfer und schickte dessen Bild der Mutter per Messengerdienst zu.

Die Frau bestritt diese Version des Angeklagten allerdings als Zeugin vor Gericht. Sie habe mit ihrer Tochter gesprochen und diese habe den angeblichen Übergriff verneint. Da sie selbst als Kind missbraucht worden sei, könne sie den Wahrheitsgehalt der Aussage ihrer Tochter beurteilen. Das eigentliche Motiv ihres damaligen Freundes sei Eifersucht auf den 51-Jährigen gewesen, weil dieser ihr zum Valentinstag einen Einkaufsgutschein geschenkt habe.

Zufälliges Wiedersehen im Klinikum

Der Zufall wollte, dass sich der Geschädigte und die Frau im Klinikum wiedersahen, wo sie eine Putzstelle hatte. Als er ihr erzählte, dass ihr Freund für seine Verletzungen verantwortlich sei, habe sie ihm gesagt, dieser habe auch sie geschlagen, weshalb sie sich von ihm getrennt habe, und ihm Fotos ihrer Verletzungen gezeigt. Sie habe ihm geraten, kein Mitleid mit dem Täter zu haben und Anzeige zu erstatten, was er verspätet auch tat.

Die Frau war auch die Hauptbelastungszeugin der Anklage im Aschenbergprozess und hatte maßgeblich zu dessen Verurteilung beigetragen. Sie hatte ausgesagt, der 38-Jährige habe ihr gegenüber die Tat detailliert geschildert. Sie habe dem aber zunächst keinen Glauben geschenkt, erst als sie kurz darauf in OSTHESSEN|NEWS las, dass ein Toter am Aschenberg gefunden wurde, habe sie die Polizei darüber informiert.

Das Urteil im Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung am Amtsgericht soll am kommenden Dienstag, 27.8. um 12:00 Uhr verkündet werden. (ci)+++

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