Rechts der 38-jährige Angeklagte und die Dolmetscherin - Fotos: Mia Schmitt

FULDA Wegen gefährlicher Körperverletzung

Zweieinhalb Jahre Strafe für Aschenberg-Täter - Mittäter ein Jahr auf Bewährung

28.08.24 - Am Dienstag wurde am Amtsgericht Fulda der letzte Woche begonnene Prozess gegen zwei 38- und 42-jährige Angeklagte wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung fortgesetzt und mit einem Urteil gegen beide Männer beendet. Wie bereits berichtet hatte die Anklage beiden Männern vorgeworfen, das ihnen bekannte Opfer unter dem Vorwand, gemeinsam trinken zu wollen, am 17.2.2023 gezielt in den Park am Jerusalemplatz bestellt zu haben, um ihn dort zusammenzuschlagen.

Richter Ulrich Jahn und die beiden Schöffinnen

Der 38-jährige Angeklagten ist der im März dieses Jahres im "Aschenbergprozess" wegen Totschlags zu 12 Jahren verurteilte Valerij M. Er wurde erneut aus der JVA Fulda in Fußfesseln und von Beamten bewacht ins Amtsgericht gebracht. Als Motiv vermutete die Anklage Eifersucht, denn das damals 51-jährige Opfer war auch mit der Freundin des 38-Jährigen befreundet und verkehrte in deren Wohnung. Das Paar war darüber in Streit geraten, dass der 51-Jährige der Frau angeblich Avancen gemacht hatte. Er hatte ihr einen zum Valentinstag eine Zehn-Euro-Lebensmittelgutschein geschenkt.

Staatsanwalt Andreas Hellmich

Rechtsanwalt Christian Celsen beim Plädoyer

Verteidiger Jörg-Thomas Reinhard

Das ahnungslos Opfer war am Tattag mit dem Zug aus Eiterfeld nach Fulda gefahren, weil er wähnte, zu einem geselligen Treffen im Park eingeladen worden zu sein. Doch stattdessen schlug der 38-Jährige ihm ohne Vorwarnung sofort massiv mit der linken Hand, über die er einen Metallschlagring oder einen vergleichbaren Gegenstand gezogen haben soll, gegen die rechte Kopfseite und versetzte ihm weitere Faustschläge ins Gesicht. Nachdem das Opfer zu Boden gefallen war, soll der angeklagte L. ihm mit den Füßen in die Rippen und ein unbekannter dritter Täter in den Bauch getreten haben. "Wenn du hier nochmal auftauchst, bist du tot", habe der Haupttäter ihm noch zugerufen. Der Geschädigte erlitt dadurch einen Riss über dem rechten Auge, ein rechtsseitiges Monokelhämatom mit einer Fraktur der Augenhöhle und Brüche der 8. und 9. rechten Rippe und lag zwei Monate im Krankenhaus.

Sexueller Missbrauch als Motiv unglaubwürdig

Der 38-jährige Angeklagte wird bewacht

Er sitzt mit Fußfesseln im Gericht

Die Aussage des Hauptangeklagten zu seinem Motiv für diese brutalen Schläge und Tritte, er habe den 51-Jährigen dabei beobachtet, wie dieser der fünfjährigen Tochter seiner Freundin in den Schritt gefasst habe, wertete der Staatsanwalt als bloße Schutzbehauptung. Auch die Mutter hatte diese Version bestritten, nachdem sie mit ihrer Tochter gesprochen hatte. Vielmehr habe er seinen "Nebenbuhler" mit dieser falschen Beschuldigung diskreditieren wollen. In seinem Plädoyer forderte Staatsanwalt Andreas Hellmich zwei Jahre und sechs Monate für den 38-Jährigen. Der Mittäter, der nicht vorbestraft ist, sollte für ein Jahr und sechs Monate in Haft.

Die beiden Verteidiger waren da naturgemäß anderer Ansicht. Den Tatbeitrag seines Mandanten bewertete Rechtsanwalt Jörg-Thomas Reinhard als weniger schwerwiegend, er sei "absolute Randfigur des Geschehens" gewesen. Deshalb sei eine Strafe "deutlich unter einem Jahr" auf Bewährung angemessen.

Der Verteidiger des 38-Jährigen versuchte, dessen Motiv mit dem angeblichen Übergriff auf die Fünfjährige zu begründen. Die Mutter habe ja die Ankündigung der "Bestrafungsaktion" zur Kenntnis genommen, ohne dagegen einzuschreiten. Dass bei den Faustschlägen ein Schlagring oder ein ähnlicher gefährlicher Gegenstand im Spiel gewesen sei, sei nicht nachgewiesen. Die Verletzungen des Opfers seien nicht so gravierend gewesen und vor allem dessen"multimorbide Erkrankung" für dessen schlechtes Sehvermögen ursächlich. Dafür sei ein Jahr und vier Monate Haftstrafe tat- und schuldangemessen, so Rechtsanwalt Christian Celsen.

Urteil folgt der Forderung des Staatsanwalts

Richter Ulrich Jahn folgte diesen Plädoyers der beiden Verteidiger aber nicht. Das Gericht sah als erwiesen an, dass es sich bei der Tat um eine gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung handelte, wobei die Tritte mit "beschuhten Füßen" als Einsatz "gefährlicher Werkzeuge" gewertet wurden. Der 38-Jährige wurde zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, der 42-jährige zu einem Jahr, das für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Letzteres Urteil erlangte sofort Rechtskraft, weil der 42-Jährige darauf verzichtete, Rechtsmittel einzulegen. (ci)+++

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