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Das Urteil gegen den Kalbacher Ex-Pfarrer wurde aufgehoben - Foto: ON Archiv

KALBACH Wegen sexuellen Missbrauchs

Urteil gegen Kalbacher Ex-Pfarrer aufgehoben - Revision des BGH erfolgreich

13.02.26 - Im Oktober 2024 wurde ein ehemaliger Pfarrer der Gemeinde Kalbach vor dem Landgericht Fulda zu vier Jahren Haft verurteilt. Er war unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt in mehreren Fällen und Zugänglichmachung kinder- und jugendpornographischer Inhalte schuldig gesprochen worden. Jetzt hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil teilweise aufgehoben. Der Fall muss neu verhandelt werden.

Der ehemalige Pfarrer soll 2022 in einem Zeitraum von sechs Monaten in Kalbach 71 Taten im Zusammenhang mit Besitz, Herstellung und Zugänglichmachung kinder- und jugendpornographischer Inhalte begangen haben, wobei in neun Fällen tateinheitlich sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt angenommen wird.

Der Angeklagte hatte damals die diversen Taten im Wesentlichen zugegeben und aus Sicht der Kammer auch glaubwürdig Reue gezeigt. Die Mitschnitte aus den Chats hatte er gespeichert und sich laut Urteil so auch der Herstellung und Weiterverbreitung von kinderpornografischem Material schuldig gemacht. In zwei Fällen sieht das BGH letzteres nun anders. "Nach den Feststellungen hatte der Angeklagte hierbei nicht die Absicht, diese Aufnahme Dritten zugänglich zu machen", heißt es da.

Damit hat die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Erfolg. Der 12-seitige Beschluss des BGH liegt OSTHESSEN|NEWS vor. Der damals 43-Jährige kann deshalb auf eine mildere Strafe hoffen. Die Aufhebung bezieht sich auf mehrere Einzelstrafen und erfolgt laut BGH wegen Rechtsfehlern. "Der Senat kann nicht ausschließen, dass das Landgericht ohne den Rechtsfehler in den genannten Fällen, insbesondere angesichts des nunmehr zur Anwendung gelangenden milderen Strafrahmens ... der Urteilsgründe, eine niedrigere als die in diesen Fällen jeweils verhängte Einzelstrafe ausgesprochen hätte", heißt es in dem BGH-Urteil.

Und weiter heißt es dort: "Die Aufhebung der Einzelstrafen ... zieht die Aufhebung der Gesamtstrafe nach sich." Damit wird der Fall zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. (Moritz Pappert) +++

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