02.09.26 - Der Streit um die Kulturhalle geht in die nächste Runde. Am Montag hatte das Verwaltungsgericht Gießen die ursprünglich erteilte Baugenehmigung für die Umnutzung ehemaliger Brauereigebäude zur Kulturhalle aufgehoben. Der Vogelsbergkreis will nun rechtliche Möglichkeiten prüfen.
Für die Entwicklung des Hanhekiez-Areals war es ein Rückschlag, als das Verwaltungsgericht Gießen sein Urteil verkündete. Nach Auffassung der 1. Kammer war die im Juli 2022 erteilte Baugenehmigung des Vogelsbergkreises nicht ausreichend bestimmt, vor allem im Hinblick auf die Lärmprognose. Der Eigentümer eines benachbarten Grundstücks hatte vor dem Verfassungsgericht geklagt und eigens gemessene, zu hohe Immissionswerte angeführt. In ihrem Urteil hatte das Gericht der Klage stattgegeben.

Im Juli 2022 hatte der Vogelsbergkreis die Baugenehmigung für die Umnutzung des ehemaligen ...
Unverständnis beim Vogelsbergkreis
Auf schriftliche Nachfrage von OSTHESSEN|NEWS reagierte der Vogelsbergkreis mit Unverständnis auf das Urteil aus Gießen. In einem Statement betont er die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen Gericht und Kreisverwaltung:
"Die Hinweise des Vogelsbergkreises während des laufenden Verfahrens, dass durch die Anwohner, mit Ausnahme des Klägers, keinerlei Beschwerden hinsichtlich der Lärmentwicklung vorliegen, wurden nicht beachtet. Ebenso wurde nicht beachtet, dass mit einer Nachbarin während des laufenden Klageverfahrens eine Vereinbarung geschlossen wurde, in der sich die Stadt Schlitz zu weitreichenden Maßnahmen zur Lärmreduzierung verpflichtet hat, die ja auch Wirkung für die übrige Nachbarschaft entfaltet", so der Vogelsbergkreis auf schriftliche Anfrage von O|N.
Auch verweist der Vogelsbergkreis darauf, dass zur Urteilsbegründung lediglich die Situation zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung berücksichtigt wurde. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes hätten bereits zu diesem Zeitpunkt konkretere Auflagen zur Vermeidung von Lärmentwicklungen gemacht werden müssen, um die Genehmigung zu erteilen.
Kreis beruft sich auf Vorgaben des Landes Hessen
Ferner bemängelte das Verwaltungsgericht, dass keine Schallimmissionsprognose eingeholt wurde. Zwar weist der Vogelsbergkreis diese Kritik nicht grundsätzlich zurück, betont jedoch die Einhaltung der landesrechtlichen Vorgaben.
"Im Baugenehmigungsverfahren hat sich der Vogelsbergkreis an den Bauvorlagenerlass des Landes Hessen gehalten. Hiernach sind bei Sonderbauten in Mischgebieten, wie der Kulturhalle in Schlitz, keine Immissionsprognosen einzuholen. Aufgrund der baulichen Besonderheiten der Kulturhalle, wie insbesondere der sehr dicken Wände und der während des Betriebs nicht zu öffnenden Fenster, sah der Vogelsbergkreis keine Veranlassung, bei Erteilung der Baugenehmigung für die Kulturhalle von diesem Erlass des Landes abzuweichen", so der Vogelsbergkreis.
Ob und inwieweit die jetzigen Angaben des Verwaltungsgerichts Gießen bei zukünftigen Bauanträgen umgesetzt werden können, kann der Vogelsbergkreis zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten. Er verweist darauf, "dass die Umsetzung des Urteils zur Verzögerung bei Baugenehmigungsverfahren führen kann".
So geht es mit der Kulturhalle weiter
Ob der Vogelsbergkreis gegen das Urteil vorgehen wird, ist derzeit noch nicht entschieden. Die Kreisverwaltung teilt mit, dass man die rechtlichen Möglichkeiten innerhalb der vorgesehenen Frist prüfen werde. Gegen das Urteil vom 25. August (Az.: 1 K 1529/23.GI) kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Gründe die Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel beantragt werden.
Den Kulturbetrieb sieht der Vogelsbergkreis derzeit nicht gefährdet. "Es kann jetzt schon sicher mitgeteilt werden, dass das Urteil nicht dazu führen wird, dass der Betrieb der Kulturhalle eingestellt werden muss", so der Vogelsbergkreis. (kru) +++
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