
Was vor ein paar Wochen noch unklar war, ist jetzt bestätigt: Die Kulturhalle im Schlitzer Hahnekiez darf weitergebaut werden - allerdings unter neuen Bedingungen. - Archivfoto: O|N/Hans-Hubertus Braune
22.09.26 - Was vor ein paar Wochen noch unklar war, ist jetzt bestätigt: Die Kulturhalle im Schlitzer Hahnekiez darf weitergebaut werden - allerdings unter neuen Bedingungen. Nachdem das Verwaltungsgericht Gießen die ursprüngliche Baugenehmigung aus dem Jahr 2022 aufgehoben hatte, hat der Vogelsbergkreis nun eine neue Genehmigung erteilt, die alle gerichtlichen Vorgaben berücksichtigt. "Uns geht es um eine pragmatische Lösung im Sinne aller Beteiligten, deshalb verzichten wir auf weitere Rechtsmittel", erklärt Erster Kreisbeigeordneter und Baudezernent Patrick Krug am Dienstag in einer Pressemitteilung.
Wir erinnern uns: Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Baugenehmigung aufgehoben, weil der Lärmschutz in den Unterlagen nicht ausreichend geregelt war. Ein Nachbar hatte geklagt und bemängelt, dass keine Lärmprognose erstellt wurde und unklar sei, wie die zulässigen Werte später eingehalten werden sollen. Der Vogelsbergkreis, der die Genehmigung 2022 erteilt hatte, zeigte sich überrascht und prüfte, ob er Rechtsmittel einlegen kann. Die Kreisverwaltung betonte Anfang September, man habe sich an die Vorgaben des Landes gehalten und sehe den Kulturbetrieb der Halle aktuell nicht gefährdet. Für die Stadt Schlitz bedeutete das Urteil einen Rückschlag im Entwicklungsprojekt Hahnekiez.

Archivfoto: O|N/Laura Struppe
Jetzt erklärt Krug im Presseschreiben: "Wir haben uns bewusst gegen einen solchen Schritt entschieden, uns kommt es vielmehr auf eine positive Weiterentwicklung des gesamten Areals und auf ein friedliches Miteinander an. Deshalb ist der Stadt Schlitz am gestrigen Montag die neue Genehmigung, die unser Amt für Bauen und Umwelt erlassen hat, zugegangen."

Wir erinnern uns: Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Baugenehmigung aufgehoben, ...
Klare Lärmschutzgrenzen - und Ausnahmen für besondere Veranstaltungen
Die neue Genehmigung enthält detaillierte Vorgaben zum Lärmschutz:
- Tagsüber (von 6 bis 22 Uhr) dürfen maximal 60 Dezibel erreicht werden
- Nachts (von 22 bis 6 Uhr) dürfen höchstens 45 Dezibel erreicht werden
Für bis zu zehn seltene Ereignisse im Jahr, die länger als 22 Uhr dauern, sind Ausnahmen möglich - allerdings unter strengen Bedingungen:
- nicht an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden
- vorherige Anzeige beim Ordnungsamt
- geschlossene Fenster und Türen ab 22 Uhr
- Sicherheitspersonal zur Überwachung der Nachtruhe
- Hinweisschilder an Ein- und Ausgängen
- kein An- und Ablieferverkehr zwischen 22 und 6 Uhr (außer bei seltenen Ereignissen)

Mit der neuen Genehmigung ist der Weg für die Kulturhalle wieder frei - unter klaren ...
Zudem muss ein Veranstaltungskalender beziehungsweise ein Logbuch geführt werden, das die Bauaufsicht einsehen kann.
Die Baugenehmigung kann im Rathaus der Stadt Schlitz (am Empfang) eingesehen werden - und zwar von Mittwoch, 23. September, bis zum 23. Oktober.
"Es ist möglich, die Wogen zu glätten"
"Wir hoffen, mit diesen Maßnahmen die Situation zu befrieden", sagt Patrick Krug und weist in diesem Zusammenhang auf einen Vergleich hin, der mit einer zweiten Klägerin geschlossen werden konnte. "Dies zeigt uns doch, dass es möglich ist, die Wogen zu glätten."
Mit der neuen Genehmigung ist der Weg für die Kulturhalle wieder frei - unter klaren Regeln, die sowohl den Interessen der Stadt als auch den Anliegen der Anwohner gerecht werden sollen. Ob die Maßnahmen tatsächlich zur Befriedung beitragen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Fest steht: Schlitz hat nun die Chance, das Projekt Hahnekiez weiter voranzubringen - mit mehr Planungssicherheit, mehr Transparenz und hoffentlich weniger Konflikten. (mis) +++
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