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OB Claus Kaminsky: "Stadt hat keine Pflichtverletzungen begangen"
25.10.22 - Im Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags zum rassistischen Anschlag in Hanau ist am Montag der Oberbürgermeister der Stadt Hanau, Claus Kaminsky (SPD), abermals gehört worden. Thema der Sitzung ist erneut ein verschlossener Notausgang an einem der Tatorte gewesen. Ebenfalls im Zeugenstand: der Bauamtsleiter der Stadt.
Der OB verwehrt sich ausdrücklich gegen die Kritik, dass die Stadt ihren Pflichten nicht nachgekommen sei. Wie op-online.de berichtet, habe Kaminky nach eigener Aussage erst nach dem rassistisch motivierten Attentat "Kenntnis darüber erlangt, dass es in der Zeit von 2012 bis 2020 drei Feststellungen zum Verschluss des Notausganges" in besagter Bar gegeben habe. "Auf diese Feststellungen sei jeweils umgehend und ordnungsgemäß reagiert worden."
Freilich stehe für den OB fest, "dass der Notausgang hätte zu öffnen sein müssen". "Zuständig und verantwortlich dafür ist in erster Linie aber der Betreiber einer Gaststätte", zitiert op-online.de Claus Kaminsky, der den Ausschussmitgliedern zudem ein umfassendes, unabhängiges Gutachten überreichte.
Das sagt der Obmann der CDU
Jörg-Michael Müller, Obmann der CDU-Fraktion im Untersuchungsausschuss Hanau, sieht das komplett anders: "Trotz zahlreicher Besuche der städtischen Behörden und festgestellter Missstände haben Bauaufsicht und Ordnungsamt nicht dafür gesorgt, dass ein Verschluss des Notausgangs der Arena Bar durch technische Vorkehrungen verhindert wurde. Fürsorge für Bürger sieht anders aus."Der Leiter der Bauaufsicht und Oberbürgermeister Kaminsky hätten sich darauf zurückgezogen, nur der Betreiber der Bar sei in der Verantwortung. Wenn die Bauaufsicht von einem verschlossenen Notausgang erfahre, so der Leiter der Bauaufsicht, gehe das Ermessen, ob die Bauaufsicht einschreite, meistens gegen Null. Es gebe eine Bandbreite von Reaktionsmöglichkeiten.
Müller stellt fest: "Nicht erklären konnten er und der Oberbürgermeister, weshalb diese Möglichkeiten nicht genutzt wurden. Aus den Akten ergibt sich, dass die Bauaufsicht bereits 2013 über den verschlossen vorgefundenen Notausgang informiert wurde, dennoch zog die städtische Behörde keine Konsequenzen. 2017 wurde die Information der Landespolizei über den verschlossen vorgefundenen Notausgang seitens des Ordnungs- und Gewerbeamts gar nicht erst an die Bauaufsicht weitergegeben."
Müller führt weiter aus: "Beunruhigend erscheint, dass seitens der Stadt die Verantwortlichkeiten von einem zum anderen geschoben werden. Notwendige Maßnahmen wurden nicht ergriffen. Die Bar stand bereits seit ihrer Eröffnung im Jahr 2012 im Fokus des Ordnungs- und Gewerbeamts. Trotz Kenntnis der Unzuverlässigkeit des Betreibers, die sich nicht zuletzt darin zeigte, dass er den Notausgang bewusst verschloss, erfolgte erst 2018 die Gewerbeuntersagung."
Hintergrund
Am 19. Februar 2020 hatte der 43 Jahre alte Täter Tobias R. in Hanau neun Menschen mit ausländischen Wurzeln erschossen. Die Opfer heißen Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kenan Kurtovic, Vili Viorel Paun, Fatih Saracoglu, Ferhat Unver und Kaloyan Velkov. Später tötete Tobias R. auch seine Mutter und sich selbst. Der Ausschuss soll klären, ob es vor, während und nach der Tat zu einem Behördenversagen gekommen ist. (sh) +++Dieser Artikel erschien zuerst auf KINZIG.NEWS.
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