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Am "WasserGarten" verschafften sich am Wochenende einige Personen unerlaubt Zutritt aufs abgesperrte LGS-Gelände. - Fotos: Hannah Kleinhenz

FULDA "Appellieren an Vernunft"

LGS-Zäune gewaltsam geöffnet: Sicherheitsdienst verweist vom Gelände

28.10.23 - Spaziergänger auf Abwegen: Vor Kurzem verschafften sich auf dem LGS-Gelände einige Passanten unerlaubt Zutritt in den Aueweiher-Bereich. Und das mit nicht ganz sauberen Methoden. LGS-Geschäftsführer Ulrich Schmitt erklärt auf OSTHESSEN|NEWS-Anfrage: "Die Vorfälle von Samstag sind uns bekannt. Ich wurde am Sonntag vom Sicherheitsdienst informiert, dass der Zaun am ,WasserGarten' an fünf Stellen gewaltsam geöffnet wurde und sogar Felder herausgedrückt worden sind."

Die LGS-Geschäftsführer Ulrich Schmitt (l.) und Marcus Schlag. Archivfoto: O|N/Carina Jirsch

Dies sei zum Teil unter Einsatz von entsprechendem Werkzeug geschehen, "teils aber auch mit roher Gewalt, so zum Beispiel beim Umstürzen von Zaunpfosten". Die LGS-Verantwortlichen erstatteten daraufhin Anzeige wegen Sachbeschädigung beim Polizeipräsidium Osthessen. Die Zäune seien zuvor gesichert und die Schäden bzw. Beschädigungen ermittelt worden.

"Personen, die sich unberechtigt Zutritt verschafft hatten, wurden von unserem Sicherheitsdienst WISEC zum Verlassen des Geländes aufgefordert. Unser Sicherheitsdienst, der auch während der Gartenschau eingesetzt war, ist bis auf Weiteres ebenfalls für die Geländeabsicherung zuständig. Das wurde genauso auch in den Medien bekannt gegeben", so der Geschäftsführer. Einen weiteren Hinweis gibt es gleich hinterher: "Generell gilt, dass den Anweisungen unseres Personals und des Sicherheitsdienstes Folge zu leisten ist, solange die Verkehrssicherungspflicht der LGS obliegt. Eigens ausgestellte Ausweise zur Erkennbarkeit für die Bevölkerung gibt es nicht, da sich ja niemand unbefugt auf dem Gelände aufzuhalten hat."

Unberechtigter Zutritt auf das Gelände fällt unter Hausfriedensbruch

Blick Richtung Aueweiher.

Bislang sei nur das Gelände des "WasserGartens" von einem solchen Zwischenfall betroffen, Vandalismus und unberechtigter Zutritt an anderen Geländeteilen habe es nicht gegeben. "Sich unberechtigt Zutritt zum Gelände zu verschaffen, stellt den Tatbestand des Hausfriedensbruchs dar und die LGS behält sich vor, rechtliche Schritte gegen beteiligte Personen einzuleiten." Generell führt laut Schmitt so etwas genau dazu, dass es zu unnötigen Verzögerungen bei den Rückbauarbeiten kommt. "Darüber hinaus entstehen zusätzliche Kosten für Reparaturen an Zaunanlagen, die für die notwendigen Rückbauarbeiten/Arbeiten erforderlich sind und nicht willkürlich von der LGS stehengelassen worden sind."

Schmitt appelliert im Namen des LGS-Teams nochmal abschließend: "Wir hoffen auf die Vernunft der Bevölkerung, dass solche Vorkommnisse sich nicht wiederholen. Sobald die Zaunanlagen abgebaut werden können, werden wir rechtzeitig über die Medien informieren." (mkr) ++++

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