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200 Jahre Landkreis Fulda: Von der "fuldischen Teilung" bis zur Gebietsreform
08.05.22 - Der Landkreis Fulda feiert in diesem Jahr sein 200-jähriges Bestehen. In einer Artikelreihe beleuchtet OSTHESSEN|NEWS Geschichte, Politik, Wirtschaft und Tourismus des Kreises. Heute: von der "fuldischen Teilung" bis zur Gebietsreform.
Das Hochstift Fulda war von 1170 bis 1803 geistliches Territorium - zuerst des Klosters, dann des Bistums Fulda. Mit dem Reichsdeputationshauptbeschluss 1803 erfolgte die Säkularisierung und Auflösung des geistlichen Fürstentums. Nachdem dann Napoleons Herrschaft über Europa zusammengebrochen war, wurde auf dem Wiener Kongress 1814/15 die Neuordnung Deutschlands festgeschrieben. Der nördliche Teil des Fürstentums Fulda fiel dabei an den König von Preußen. Der Rest, dazu gehörten auch die Ämter Hammelburg, Brückenau und Salmünster, ging an Österreich. Geisa, Buttlar, Dermbach und Zella wurden von Preußen ans Herzogtum Sachsen-Weimar übergeben. Da die Abrundung der eigenen Territorien für die beteiligten Mächte im Vordergrund stand, ergab sich die "fuldische Teilung" 1816 durch eine Reihe von Tauschgeschäften. Am Ende (siehe Grafik) gingen Gebiete an Kurhessen (ab 1821), Bayern, Sachsen-Weimar und Hessen-Darmstadt.
Neuorganisation des hessischen Kurstaats und Konstituierung des Kreisamts
Wilhelm II., der 1821 die Regierung übernahm, hatte die Einheitsverwaltung in Frankreich kennengelernt und führte diese auch in Kurhessen und damit in Fulda ein. Das kurhessische Staatsgebilde wurde am 1. Januar 1822 in die vier Provinzen Oberhessen, Niederhessen, Fulda und Hanau unterteilt. Die Provinz Fulda bestand aus den Kreisen Fulda, Hünfeld, Hersfeld und Schmalkalden. Mit der Reform konnte ein funktional durchdachtes Staatswesen entstehen. Die untere Verwaltungsbehörde, der Kreisrat und sein Amt, bildete den Vorläufer der jetzigen Kreisverwaltung. Das alte städtische Rathaus gegenüber der Stadtpfarrkirche, Palais Altenstein, beherbergte die Diensträume des Kreisamts. Das Gebiet des Kreises Hünfeld entsprach von 1822 bis zur Gebietsreform 1972 etwa dem Altkreis Hünfeld und war in drei Justiziarämter aufgeteilt: Hünfeld, Burghaun und Eiterfeld.
Preußische Verwaltungsstrukturen
Nach dem verlorenen deutsch-deutschen Krieg 1866 verschwand das Kurfürstentum Hessen von der Landkarte und wurde Teil des preußischen Königreichs. Für das Fuldaer Land entstanden dadurch nicht zuletzt preußische Verwaltungsstrukturen. Die Kreise Fulda, Hünfeld und Gersfeld zählten nun neugeschaffenen preußischen Regierungsbezirk Kassel. Die Selbstverwaltung der Kreise wurde verstärkt, Ausdruck davon war unter anderem der neue Kreistag, der die Aufgaben der kurhessischen Bezirksräte übernahm. Als Kommunalaufsicht hatte der Kreistag zusammen mit dem Landrat über Finanzen, Bauten und andere Belange zu entscheiden und den Kreishaushalt aufzustellen.Aufschwung des Wirtschaftslebens
Durch die preußischen Reformen erlebte das Wirtschaftsleben im Kreis Fulda nach 1866 einen Aufschwung. Die Gewerbefreiheit und die Aufhebung der Zünfte erlaubten das Entstehen komplett neuer Wirtschaftszweige: Textilindustrie, Metallverarbeitung, Steinindustrie, Bauwirtschaft, Wachsverarbeitung und holzverarbeitende Betriebe legten die Grundlagen für die Industrie vor allem der Stadt Fulda. Der Anschluss an das Bahnnetz trug ebenso zum Wirtschaftsaufschwung bei. Bevölkerungswachstum ging damit einher: Zum 1. April 1927 wurde die Stadt Fulda aus dem Landkreis Fulda ausgegliedert, weil sie über mehrere Jahre hinweg mehr als 25.000 Einwohner hatte. 1932 wurde Fulda mit dem Altkreis Gersfeld zum neuen Landkreis Fulda vereinigt, mit rund 70.000 Einwohnern.
Kommunalverfassung der Nachkriegsjahre
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der Besatzungszeit änderte der Landtag 1952 die Verfassung der Gebietskörperschaften: Der Landrat wurde kommunaler Beamter, gleichzeitig auch Behörde der Landesverwaltung. Für die Gemeinden und damit die kreisfreie Stadt Fulda wurde die unechte Magistratsverfassung eingeführt: An der Spitz der Exekutive stand nicht mehr der Bürgermeister, sondern ein Magistrat, der sich aus Bürgermeister und hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitgliedern zusammensetzte. Der Kreisausschuss bestand nun ebenso aus dem Landrat sowie mindestens einem hauptamtlichen und einem ehrenamtlichen Beigeordneten. (mau) +++