Viele Wahlplakate werden beschmiert und zerstört - Fotos: privat (3)

REGION Innenminister Poseck verurteilt Beschädigung

Zerstörte Wahlplakate: Wieviele Fälle es gibt und welche Strafen drohen

14.02.25 - Der Wahlkampf geht in die heiße Phase und fast täglich werden Wahlplakate der Parteien zerstört. Sie werden beschmiert, abgerissen oder überklebt. Das Problem gibt es deutschlandweit - aber auch in unserer Region häufen sich die Zahlen der Beschädigungen.

Wie das Polizeipräsidium in Osthessen auf Nachfrage von OSTHESSEN|NEWS mitteilt, gab es seit Mitte Januar im Landkreis Fulda 15 Fälle, im Landkreis Hersfeld-Rotenburg 12 Fälle und im Vogelsbergkreis 23 Fälle. In insgesamt vier Fällen konnten Tatverdächtige ermittelt werden. Zum Vergleich: Zwischen dem 12. Januar und 20. Januar wurden insgesamt 39 Wahlplakate beschädigt.

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) Foto: Hendrik Urbin

Wie HIT RADIO FFH berichtet, beklagte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) vor wenigen Tagen eine "Aufheizung und Verrohung der politischen Auseinandersetzung." Demnach seien nach Angaben des hessischen Innenministeriums im laufenden Bundestagswahlkampf hessenweit 86 Wahlkampfplakate beschädigt worden. Die Dunkelziffer sei laut Poseck vermutlich deutlich größer.

Laut dem Radiosender seien dem Hessischen Landeskriminalamt bislang Straftaten im niedrigen dreistelligen Bereich bekannt. Im Verlauf der Bundestagswahl 2021 waren es demnach 620. Der Innenminister verurteilt die Zerstörungen "aufs Schärfste". Ganz aktuell meldete die Polizei in unserer Region in den letzten Tagen zerstörte Plakate in: Haunetal, Alheim, Fulda, Wartenberg, Flieden, Künzell und Schotten.

Ein zerstörtes Plakat in Fulda-Neuenberg

Auch Beschmierungen sind strafbar Foto: privat/ Archiv

Foto: privat/ Archiv

Welche Strafen drohen, wenn Wahlplakate beschmiert oder zerstört werden?

Wer Wahlplakate zerstört, begeht Sachbeschädigung. Hierbei kommt es darauf an, dass das Plakat verändert wird und nicht mehr so aussieht, wie vorher. Deshalb spielt es keine Rolle, ob man dieses zum Beispiel bemalt, zerreißt oder verbrennt.

Auch verbrannte Plakate finden sich immer wieder Foto: Rene Kunze/ Archiv

Wer Wahlplakate beschädigt, muss mit Strafen rechnen

Wahlplakate gehören den Parteien. Deswegen begeht man eine strafbare Sachbeschädigung, wenn man sie beschädigt oder zerstört. Wenn man erwischt wird, droht ein Strafverfahren. In den meisten Fällen läuft es auf eine Geldstrafe hinaus - aber auch Haftstrafen können drohen. (Moritz Pappert) ++++

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