Sowohl der Gang zur Urne, als auch die Briefwahl sind sicher - Symbolbild: Hendrik Urbin

REGION "Sensibilisiert und gut vorbereitet"

Herr Landeswahlleiter, wie groß ist die Gefahr der Wahlmanipulation?

17.02.25 - In Zeiten von Einflussnahme und Desinformation wird IT-Sicherheit immer wichtiger. Besonders mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl drängen sich hier die Fragen auf: Wie sicher ist die Wahl? Wie wird möglichen Wahlmanipulationen vorgebeugt? Und wie groß ist die Gefahr vor Angriffen wirklich?

Bundeswahlleiterin Ruth Brand Foto: Die Bundeswahlleiterin

Die Bundeswahlleiterin, Dr. Ruth Brand, ist für die Überwachung der ordnungsmäßigen Durchführung der Wahl verantwortlich. Sie erklärt auf Anfrage von OSTHESSEN|NEWS:

"Bei der Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses wird zur Unterstützung teilweise IT eingesetzt. So nutzt die Bundeswahlleiterin beispielsweise ein IT-System für die Entgegennahme der Landesergebnisse und die Zusammenfassung zum Bundesergebnis. Hierfür sind umfangreiche Vorkehrungen getroffen worden; diese basieren auf dem aktuellen IT-Grundschutzkompendium des BSI. Das System wird vor jeder bundesweiten Wahl unter Beteiligung der Landeswahlleitungen getestet. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt die Bundeswahlleiterin und die Landeswahlleitungen, um Gefährdungen für die Informationssicherheit zu erkennen und ihnen zu begegnen."

Fest steht auch: "Die Sicherheitsbehörden beobachten und bewerten die Bedrohungslage laufend, und wir stehen dazu in engem Austausch. Alle Beteiligten sind sensibilisiert und gut vorbereitet."

Dazu werden einige Maßnahmen getroffen: "Die Bundeswahlleiterin richtet die von ihr eingesetzten Softwareprodukte stets am aktuellen Stand des "IT-Grundschutz" des BSI aus. Der IT-Grundschutz definiert eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen für Behörden, Unternehmen und Institutionen zur Absicherung ihrer Daten, Systeme und Informationen. In dem Zuge evaluiert die Bundeswahlleiterin regelmäßig weitere Maßnahmen zur Absicherung des Wahlprozesses und dessen Integrität hinsichtlich des IT-Einsatzes."

Landeswahlleiter Dr. Wilhelm Kanther Foto: HMdIS

Für die jeweiligen Bundesländer sind untergeordnet die Landeswahlleiter verantwortlich. Für Hessen ist das Landeswahlleiter Dr. Wilhelm Kanther. Gegenüber OSTHESSEN|NEWS erklärt er, welche Maßnahmen hier getroffen werden.

Wie groß ist die Gefahr von Wahlmanipulation für die anstehende Bundestagswahl, besonders im Hinblick auf mögliche Hacker-Angriffe?

"Im Hinblick auf Hacker-Angriffe ist der Vorteil des Wahlverfahrens, dass es weitgehend papiergebunden ist und damit für Angriffe von IT-Strukturen nicht anfällig. Dies gilt vor allem für den Wahlabend. Denn die Stimmzettel sind aus Papier und werden körperlich eingesammelt, gezählt und aufbewahrt. Unregelmäßigkeiten bei der Stimmauszählung lassen sich deshalb im Nachhinein vollständig aufklären. Der Einsatz der Wahlen-Software erfolgt ausschließlich zur schnellen Übertragung und Zusammenstellung der in den Wahlbezirken ermittelten Stimmenzahlen und zudem nach einem erfolgreichen Penetrations- und Belastungstest. Im Zweifel können die Zusammenstellungen auch manuell erfolgen bzw. nachgeholt werden."

Die Vorkehrungen basieren auf dem IT-Grundschutzkompendium des BSI Symbolbild: Pixabay

Gegen mögliche Hacker-Angriffe ist man bestens vorbereitet Symbolbild: Pixabay

Auch die Briefwahl ist gegen Manipulationen gesichert Symbolbild: Hendrik Urbin

Welche Maßnahmen werden getroffen, um möglichen Manipulationen vorzubeugen?

"Der Ablauf von Brief- und Urnenwahl ist in Deutschland streng formal und bis ins Detail geregelt, um ein intransparentes, willkürliches oder manipulatives Vorgehen zu verhindern. Manipulationen sind äußerst selten, fallen in der Regel auf und werden streng bestraft. Die Urnenwahl – das Leitbild einer demokratischen Wahl – ist bereits durch die jederzeitige öffentliche Kontrolle vor Manipulationen geschützt. Die Durchführung der Wahl obliegt den ehrenamtlichen Wahlvorständen nach klaren Regeln und unter den Augen der Öffentlichkeit. Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis steht oder einen Wahlschein vorlegt. Eine mehrfache Wahl ist ausgeschlossen, weil die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt wird. Auch bei der Briefwahl gibt es hinreichende rechtliche Sicherungen, die Missbrauch verhindern. Die Wahlvorstände werden vor jeder Wahl durch Schulungen auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet."

Ist die Briefwahl anfälliger für Manipulationen als der Gang zur Urne?

"Die Entscheidung des Gesetzgebers für eine voraussetzungslose Briefwahl erfolgte in Abwägung der verfassungsrechtlichen Grundsätze von Allgemeinheit und Öffentlichkeit von Wahlen. Die öffentliche Kontrolle der Stimmabgabe darf nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl zurücktreten. Denn die Briefwahl steht auch den Wahlberechtigten zur Verfügung, die sonst an einer Urnenwahl nicht teilnehmen könnten. Sollten bei der nichtöffentlichen Briefwahl andere Wahlgrundsätze wie die geheime Wahl und die Freiheit der Wahl verletzt werden, wären auch das Straftaten. Wer in seiner speziellen persönlichen Situation Sorge hat, dass er oder sie bei der Briefwahl nicht frei und geheim wählen könnte, sollte an der Urnenwahl teilnehmen. Organisatorisch sind sowohl die Beantragung und Zustellung der Briefwahlunterlagen als auch die Entgegennahme der zurück gesandten Wahlbriefe mit hinreichenden Vorkehrungen gegen Manipulationen gesichert. Auch die Briefwahl wird im Übrigen durch die Briefwahlvorstände am Wahlabend öffentlich ausgezählt und unterliegt der gleichen Kontrolle durch die zuständigen Wahlausschüsse und Wahlprüfungsgerichte wie die Urnenwahl." (Moritz Pappert) +++

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